Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

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02.02.2012   
Seit dem 1. Januar, mit dem Inkrafttreten der IV-Revision 6a, verfügt die Invalidenversicherung über starke zusätzliche Instrumente für die Eingliederung von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen ins Erwerbsleben. Die Spitzen des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der IV-Stellen-Konferenz und des Bundesamtes für Sozialversicherungen sowie der gastgebende Unternehmer zeigen auf, warum die heutigen Angebote der IV es für die Unternehmen interessant machen, Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung weiter zu beschäftigen oder anzustellen, und warum die gesteckten Eingliederungsziele mit vereintem Einsatz erreicht werden können. Die gemeinsame Kampagne zur Information der Arbeitgeber ist angelaufen, die ersten Informationsmittel werden präsentiert.

27.01.2012   
Die Invalidenversicherung erhält 2.2 Mio. Franken zurück, die in den Jahren 2007 bis 2010 aufgrund des damaligen Leistungsvertrags zu viel an das Consortium Sehbehindertenhilfe Selbsthilfe Schweiz (CSSS) ausbezahlt wurden.

26.01.2012   
Alleinerziehende befinden sich überdurchschnittlich oft in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Vor allem alleinerziehende Frauen verfügen häufig nur über sehr geringe finanzielle Mittel. Das belegt eine Studie, die im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV durchgeführt wurde.

20.01.2012   
Ziel der Studie ist es, eine Übersicht der IIZ-Aktivitäten in den Kantonen zu erstellen. Dabei wird insbesondere auf die Schnittstellen zwischen den «Hauptpartnern» (ALV, IV, Sozialhilfe und Berufsbildung) fokussiert. In der Bestandsaufnahme wird zudem abgeklärt, inwiefern die diversen Zusammenarbeitsformen und -projekte den drei prioritären Zielsetzungen auf Bundesebene dienen: 1. Integration von erwerbslosen Bezüger/innen von Sozialhilfeleistungen (Langzeitarbeitslose, die grundsätzlich vermittelbar sind); 2. Jugendliche mit Mehrfachproblematik oder fehlender Anschlusslösung werden in erster Linie von der Berufsbildung (Case Management Berufsbildung) betreut; 3. Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe und der IV, damit möglichst wenig Personen längerfristig «invalid» werden (Früherkennung). Eingabefrist für die Offerten ist der 15. März 2012.

13.01.2012   
Nach der Ratifikation durch beide Staaten tritt das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Japan am 1. März 2012 in Kraft. Es unterstützt den wirtschaftlichen Austausch zwischen der Schweiz und Japan, indem es den Einsatz von Personal sowie die Erbringung von Dienstleistungen im anderen Staat erleichtert.

05.01.2012   
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat per 1. Januar 2012 ihre Tätigkeit aufgenommen. Die OAK BV ist im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge als unabhängige Behördenkommission geschaffen worden.

04.01.2012   
Das Eidgenössische Departement des Innern hat Ende Dezember beschlossen, die Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule zu eröffnen. Der Bericht enthält eine umfassende Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Der Bundesrat wird den Bericht nach der Anhörung bereinigen und mit konkreten Reformvorschlägen im Sinne einer Reformagenda dem Parlament vorlegen.

16.12.2011   
Der Bundesrat hat den jährlichen Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen und der Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge per Ende 2010 zur Kenntnis genommen. Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist 2010 im Vergleich zu 2009 stabil geblieben. Der Anteil der Kassen in Unterdeckung ist leicht gesunken. Eine aktuelle Schätzung zeigt hingegen, dass sich die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen seit Ende 2010 wiederum verschlechtert hat.

13.12.2011   
Der Bundesrat hat an seiner letzten Sitzung die Präsidentin und die weiteren Mitglieder der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) gewählt und hat diese neu als Kommission des Bundesrates eingesetzt. Die Nachfolge des abtretenden Präsidenten, Prof. Dr. h.c. Jürg Krummenacher, der die EKFF während 12 Jahren präsidiert hat, übernimmt Frau Thérèse Meyer-Kälin, alt Nationalrätin der CVP.

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