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Das Bundesamt für Gesundheit überwacht die Radioaktivität der Umwelt und veröffentlicht die Ergebnisse jährlich. Basis sind die Immissions- und Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung (StSV) und für die Lebensmittel die Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe (FIV). Sind diese Limiten eingehalten, kann nach heutigem Wissensstand eine Gefährdung der Gesundheit ausgeschlossen werden. Ausser den schon früher gemeldeten erhöhten Radonkonzentrationen in einigen Wohnräumen waren diese Limiten auch 2001 eingehalten. Dies geht aus dem soeben veröffentlichten Jahresbericht hervor.
Die durchschnittliche Jahresdosis der Bevölkerung von insgesamt 4 mSv (milli-Sievert) stammt weitgehend aus natürlichen Quellen mit den Hauptbeiträgen Radon: 1.6 mSv, externe Bestrahlung: 0.9 mSv sowie Radionuklide im Körper: 0.4 mSv. Aus der medizinischen Röntgendiagnostik kommt 1 mSv, aus allen übrigen künstlichen Quellen etwa 0.2 mSv. Kernkraftwerke tragen dazu weniger als ein Prozent bei. Regionale Unterschiede bei der Radioaktivität sind entweder geologisch bedingt oder hängen mit den unterschiedlichen Ablagerungen nach den Kernwaffenversuchen bzw. nach dem Reaktorunfall Tschernobyl zusammen. In Gras und Milch haben die 137Caesium-Werte seit 1986 deutlich abgenommen; Ausnahmen sind gewisse einheimische Wildpilze und Wildschweine aus dem Tessin, bei denen die Limiten der Fremd- und Inhaltstoffverordnung teilweise überschritten waren.