Annexeinrichtungen sind Hilfseinrichtungen der beruflichen Vorsorge. Je nach Zweck dienen sie in verschiedener Weise der Durchführung der beruflichen Vorsorge. Dazu gehören insbesondere
• Freizügigkeitsstiftungen (Erhaltung des Vorsorgeschutzes nach Austritt aus der
Vorsorgeeinrichtung)
• Säule 3a Stiftungen (individuelle gebundene Vorsorge)
• Anlagestiftungen (Anlagegefäss für Einrichtungen der beruflichen Vorsorge)
• Finanzierungsstiftungen (Beitragszahlungen an Vorsorgeeinrichtungen) und
• Wohlfahrtsfonds (Ermessensleistungen in besonderen Fällen).
Die direkte Aufsicht ist für Freizügigkeits- und Säule 3a Stiftungen zuständig. Die Anlagestiftungen werden hingegen seit anfangs 2012 von der Oberaufsichtskommission BV (OAK) beaufsichtigt.