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Für Vorsorgeeinrichtungen und Annexeinrichtungen sind folgende Unterlagen innert sechs Monaten nach Jahresabschluss einzureichen:
Die vertragliche Regelung zu Retrozessionen ist im Anhang der Jahresrechnung unter Ziffer VI wiederzugeben (Vertragspartner, Datum des Vertragsabschlusses, Datum ab welchem die vertragliche Regelung in Kraft tritt bzw. getreten ist). Wird auf die Herausgabe der Retrozessionen verzichtet, ist im Anhang über deren Höhe zu informieren. Werden die der Stiftung gutgeschriebenen Retrozessionen in der Jahresrechnung nicht als separate Position ausgewiesen, sind diese ebenfalls im Anhang auszuweisen. Der Ausweis erfolgt pro Vertragspartner separat.
Gestützt auf Artikel 68a BVG ist die Überschussbeteiligung aus Versicherungsverträgen wie folgt im Anhang der Jahresrechnung unter Ziffer V aufzuführen:
Vorsorgeeinrichtungen (autonom / teilautonom) haben zusätzlich einzureichen:
Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung haben zusätzlich einzureichen:
Nach Möglichkeit wollen Sie uns die Berichterstattungsunterlagen bitte ungebunden zustellen. Sie helfen damit den Aufwand in unserer Registratur zu reduzieren.
Fristerstreckungen
Kann die Frist für die Einreichung der genannten Unterlagen nicht eingehalten werden, ist vor deren Ablauf ein begründetes Fristerstreckungsgesuch zu stellen. Verwenden Sie dafür ausschliesslich das entsprechende Formular.
Bei Vorliegen einer Unterdeckung in der Vorsorgeeinrichtung oder in einzelnen Vorsorgewerken von Sammeleinrichtungen wird keine Fristerstreckung gewährt.
Mahnwesen / Ordnungsbussen
Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter sowie unvollständiger Zustellung der Berichterstattungs-unterlagen Ordnungsbussen nach Art. 79 BVG erhoben werden.
Bericht des Pensionsversicherungsexperten
Der Bericht ist uns mindestens alle drei Jahre zuzustellen. Sofern die Expertenberichte in kürzeren Abständen erstellt werden, sind uns diese ebenfalls einzureichen. Bei Vorliegen einer Unterdeckung ist auf jeden Fall ein Bericht zu erstellen (Art. 41a BVV 2).
Formulardownload
Sämtliche aktuellen Formulare stehen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Kontaktadressen
Sollten Sie Fragen haben, bitten wir Sie, diese an folgende E-Mailadresse zu senden: abvfinanz@bsv.admin.ch.
1Gemäss Handelsregister
2Die Unterschrift(en) müssen auf den Dokumenten selber sein. Ein unterzeichneter Begleitbrief genügt nicht.
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