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Bis Ende 2011 wurde die direkte Aufsicht über national- und internationaltätige Einrichtungen der beruflichen Vorsorge durch den Bund ausgeübt. Regionaltätige Einrichtungen wurden von den Kantonen beaufsichtigt. Die Oberaufsicht wurde ebenfalls vom Bund durchgeführt.
Die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Reform des BVG, die sogenannte Strukturreform, hat das System der Aufsicht umgestaltet: Die direkte Aufsicht wird nur noch von kantonalen bzw. regionalen Anstalten ausgeübt und die direkte Aufsicht des Bundes wird aufgehoben. Die Oberaufsicht wurde der unabhängigen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) zugeteilt, die zugleich auch die direkte Aufsicht über Anlagestiftungen, den Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung ausübt.
In einer Übergangszeit werden die Aufsichtsdossiers vom Bund an die kantonalen- bzw. regionalen Anstalten übertragen. Dieses Projekt haben die Aufsicht des Bundes und die kantonalen bzw. regionalen Aufsichten zusammen erarbeitet. Während dieser Übergangsphase muss die direkte Aufsicht des Bundes weiterhin ihre Aufsichtspflichten gegenüber den Einrichtungen erfüllen, die immer noch unter ihrer Aufsicht stehen. Die Übertragung der Aufgaben wird voraussichtlich bis zum ersten Quartal 2013 dauern. Danach wird die direkte Aufsicht des Bundes definitiv aufgehoben sein.
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