Altersvorsorge 2020 

In der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden beiden Vorlagen der Reform Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer scheiterte mit einer knappen Nein-Mehrheit von 2357 Stimmen und einer Nein-Mehrheit von 13 ½ gegen 9 ½ Kantonen am Volksmehr und am Ständemehr. Das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 wurde von 52,7 Prozent der Stimmenden verworfen.

Mit der Reform sollten die Renten gesichert und die Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst werden. Mit Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen sollte die AHV bis Ende des nächsten Jahrzehnts im Gleichgewicht gehalten werden. Der Mindestumwandlungssatz sollte schrittweise gesenkt werden, um die obligatorische berufliche Vorsorge zu stabilisieren. Dank Massnahmen in der beruflichen Vorsorge und in der AHV sollten das Niveau der Altersrenten erhalten bleiben. Das Rentenalter der Frauen hätte schrittweise von heute 64 auf 65 Jahre angehoben werden sollen und die Möglichkeit zur flexiblen Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren geschaffen werden sollen.

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