Arten und Ansätze der Familienzulagen

Der Bund schreibt für die Kinder- und Ausbildungszulagen Mindestsätze vor. Die Kantone können höhere Zulagen festlegen und zusätzlich Geburts- und Adoptionszulagen ausrichten. In der Regel haben die Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden Anspruch auf Familienzulagen gemäss der Familienzulagenordnung des Kantons, in dem sie arbeiten (Erwerbsortsprinzip). Nichterwerbstätige beziehen die Familienzulagen normalerweise bei der kantonalen Familienausgleichskasse in ihrem Wohnsitzkanton.

Mehr dazu erfahren Sie unter der Rubrik „Leistungen“.

Informationen zu den aktuell geltenden Arten und Ansätze der Familienzulagen finden Sie in der Tabelle 1 des nachfolgend aufgeschalteten Dokuments.

Letzte Änderung 14.12.2023

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