Die Bundeskanzlei erstellt in Absprache mit den Departementen halbjährlich die Liste der geplanten Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren, welche dem Bundesrat, den Büros der Eidgenössischen Räte zur Kenntnis gebracht, den interessierten Kreisen und Medien abgegeben sowie im Intra- und Internet publiziert wird. Sie basiert auf den entsprechenden Angaben der Departemente.
Vernehmlassungen und Anhörungen werden bis zum Ablauf der Frist auf folgender Internetseite veröffentlicht:
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist werden die Verfahren als abgeschlossen betrachtet. Das BSV publiziert dann die eingegangene Stellungnahmen zu den einzelnen Verfahren:
Nach der Auswertung der Daten wird ein Ergebnisbericht erstellt und auf folgender Internetseite veröffentlicht: