Bundesrat Didier Burkhalter hat am 11. April 2013 in Bern den uruguayischen Aussenminister, Luis Almagro, zu einem offiziellen Arbeitsbesuch empfangen. Im Zentrum des Treffens stand die Unterzeichnung eines Sozialversicherungsabkommens, mit dem der Zugang von Schweizer Staatsangehörigen zum uruguayischen Rentensystem erleichtert werden soll. Gleichzeitig erhalten uruguayische Staatsangehörige, die in der Schweiz gearbeitet und Sozialbeiträge gezahlt haben, auch nach Verlassen des Landes Anspruch auf eine Schweizer Rente. Weitere Gesprächsthemen waren die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Uruguay und die multilaterale Zusammenarbeit, insbesondere im Umweltbereich.
Der Bundesrat hat die Leitlinien für eine zukunftsfähige Altersvorsorge definiert. Damit ist das Fundament für die umfassende Reform «Altersvorsorge 2020» gelegt. Der Bundesrat verfolgt dabei einen gesamtheitlichen Ansatz, bei dem die Leistungen der 1. und der 2. Säule gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt werden. Im Zentrum stehen die Bedürfnisse der Menschen. Sie müssen darauf vertrauen dürfen, dass ihre Renten nicht sinken und nachhaltig finanziert sind. Der Bundesrat hat das Eidg. Departement des Innern beauftragt, auf der Basis der Leitlinien die Eckwerte der Reform «Altersvorsorge 2020» auszuarbeiten und bis im nächsten Sommer dem Bundesrat vorzulegen.
Der Trend zur Ausweitung der Frühpensionierung, der noch vor einigen Jahren beobachtet wurde, hat sich abgeschwächt. Hingegen arbeiten immer mehr Erwerbstätige in der Schweiz über das gesetzliche AHV-Rentenalter hinaus. Dazu entscheiden sich ältere Erwerbstätige insbesondere dann, wenn die Arbeit die Gesundheit nicht belastet und wenn die Anstellungsbedingungen sowie das Arbeitsklima gut sind. Die Mehrheit der Arbeitgebenden erachtet nur für bestimmte Funktionen die Beschäftigung von älteren Mitarbeitenden als notwendig und sinnvoll und betreibt keine systematische Personalpolitik zur Beschäftigung älterer Personen. Das zeigt der Forschungsbericht "Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung", den das Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegeben hat.
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2013 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) angepasst. Gleichzeitig werden die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge, u.a. der Koordinationsabzug, darauf abgestimmt.
Das schweizerische Sozialversicherungssystem erfüllt die Ziele der materiellen Sicherheit und Integration für den grössten Teil der Bevölkerung. Zwar ist das System komplex, aber es hat sich als flexibel erwiesen. Auch wenn das soziale und wirtschaftliche Umfeld sich verändert hat, so drängt sich ein Richtungswechsel im Sinne gewisser Reformideen nicht auf. Dies sind die Schlussfolgerungen einer Untersuchung zu Erwerbsausfall und sozialer Absicherung von Personen im Erwerbsalter. Den Bericht dazu hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments erarbeitet.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat verschiedene Fragestellungen, die für eine Reform der Altersvorsorge von Bedeutung sein könnten, wissenschaftlich untersuchen lassen und die entsprechenden Berichte veröffentlicht. Zwei der Berichte setzen sich mit Steuerungsmechanismen auseinander, ein Bericht untersucht die Auswirkungen der Babyboom-Generation, und der letzte beleuchtet Hintergründe der unterschiedlichen Lebenserwartung in der Schweiz.
Der neue Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV heisst Jürg Brechbühl. Der Bundesrat ernannte den 56jährigen langjährigen, früheren BSV-Vizedirektor zum Nachfolger von Yves Rossier, der als Staatssekretär ins Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA wechselt. Brechbühl tritt sein Amt offiziell am 1. Juli 2012 an.
Der Verlust des Ehepartners oder der Ehepartnerin führt in der Schweiz nicht zwingend zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Grund dafür sind insbesondere die Renten der Hinterlassenenversicherung und die immer höhere Erwerbsquote der Frauen. Zu diesem Schluss kommt ein entsprechender Bericht des Bundesrats zur wirtschaftlichen Situation von Witwen und Witwern in der Schweiz. Er liefert dem Bundesrat Grundlagen für die 12. AHV-Revision.
Nach der Ratifikation durch beide Staaten tritt das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Japan am 1. März 2012 in Kraft. Es unterstützt den wirtschaftlichen Austausch zwischen der Schweiz und Japan, indem es den Einsatz von Personal sowie die Erbringung von Dienstleistungen im anderen Staat erleichtert.
Eine Reihe von Verbesserungen in der Durchführung der AHV kann schon bald realisiert werden. Der Bundesrat hat die vom Parlament in der Sommersession 2011 verabschiedete Revision des AHV-Gesetzes und die entsprechenden Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Das Revisionspaket enthält eine Serie von Verbesserungsmassnahmen, die seit Jahren hängig und im Rahmen der 11. AHV-Revision unbestritten waren.