Die Zahl der laufenden IV-Renten wie auch jene der neu zugesprochenen Renten sind im Jahr 2012 erneut gesunken. Die Neurenten pendeln seit 2010 um den gewichteten Wert von rund 15'000. Das Gegenstück zu den seit 2003 um rund 47% gesunkenen Neurentenzahlen ist die Tatsache, dass die IV seit 2008 deutlich zunehmend Massnahmen zur beruflichen Eingliederung zuspricht. Dieses Bild spiegelt die Neuausrichtung der IV von der Renten- zur Eingliederungsversicherung wieder. 2012 war auch das Startjahr der Eingliederungsorientierten Rentenrevision und des definitiv im Gesetz verankerten Assistenzbeitrags (Teile der IV-Revision 6a). Die Betrugsbekämpfung der IV 2012 weist als Erfolg den Nachweis von Versicherungsmissbrauch bis hin zum Betrug in 400 Fällen aus.
Bundesrat Didier Burkhalter hat am 11. April 2013 in Bern den uruguayischen Aussenminister, Luis Almagro, zu einem offiziellen Arbeitsbesuch empfangen. Im Zentrum des Treffens stand die Unterzeichnung eines Sozialversicherungsabkommens, mit dem der Zugang von Schweizer Staatsangehörigen zum uruguayischen Rentensystem erleichtert werden soll. Gleichzeitig erhalten uruguayische Staatsangehörige, die in der Schweiz gearbeitet und Sozialbeiträge gezahlt haben, auch nach Verlassen des Landes Anspruch auf eine Schweizer Rente. Weitere Gesprächsthemen waren die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Uruguay und die multilaterale Zusammenarbeit, insbesondere im Umweltbereich.
Die Hilflosenentschädigung der IV wurde mit der 4. IV-Revision im Jahr 2004 gezielt ausgeweitet. Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen kommt nun zum Schluss, dass die damit verfolgten Ziele weitestgehend erreicht wurden. Dank des Leistungsausbaus können mehr Bezüger/innen zuhause leben, was auch die Kantone finanziell entlastet. Aus der Studie geht zudem hervor, dass eine Mehrheit der Betroffenen mit ihrer Wohn-, Betreuungs- und Beschäftigungssituation zufrieden ist.
Die 5. Revision hat die Invalidenversicherung (IV) auf den gewünschten Kurs gebracht. Das zeigt eine erste Evaluation der Gesetzesrevision nach vier Jahren Erfahrungen im Vollzug. Der Kulturwandel von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung, der mit der 5. IV-Revision angestrebt wurde, ist tatsächlich vollzogen worden und lässt sich wissenschaftlich nachweisen.
Am 1.1.2013 tritt die im Rahmen der 6. IVG-Revision beschlossene Finanzierung der stationären Behandlung von IV-Patienten in Kraft. Der neue Gesetzesartikel regelt die Aufteilung der Kosten zwischen der Invalidenversicherung (IV) und den Kantonen.
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2013 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) angepasst. Gleichzeitig werden die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge, u.a. der Koordinationsabzug, darauf abgestimmt.
Das schweizerische Sozialversicherungssystem erfüllt die Ziele der materiellen Sicherheit und Integration für den grössten Teil der Bevölkerung. Zwar ist das System komplex, aber es hat sich als flexibel erwiesen. Auch wenn das soziale und wirtschaftliche Umfeld sich verändert hat, so drängt sich ein Richtungswechsel im Sinne gewisser Reformideen nicht auf. Dies sind die Schlussfolgerungen einer Untersuchung zu Erwerbsausfall und sozialer Absicherung von Personen im Erwerbsalter. Den Bericht dazu hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments erarbeitet.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV liess die Qualität von IV-Gutachten von Personen mit psychischen Störungen aus den Jahren 2008 und 2009 durch ein Forschungsteam der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel evaluieren. Ungenügende formale Qualität und regionale Unterschiede waren die Hauptergebnisse dieser Studie. Sie flossen in die Erarbeitung von Qualitätsleitlinien für die psychiatrische Begutachtung in der Invalidenversicherung ein, die inzwischen eingeführt wurden und für alle in der IV-Begutachtung tätigen Ärztinnen und Ärzte verbindlich sind. Eine zweite Evaluation soll in ein paar Jahren überprüfen, ob mit der Einführung der Leitlinien Qualitätsfortschritte erreicht werden konnten.
Im Jahr 2011 hat die IV in 2’520 verdächtigen Fällen Ermittlungen aufgenommen. 2'250 Ermittlungen wurden abgeschlossen. Dabei bestätigte sich der Verdacht in 320 Fällen, was eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rentenleistung, resp. die Nichtzusprache einer Neurente zur Folge hatte. Damit konnten insgesamt umgerechnet 270 ganze Renten eingespart werden. Daraus resultiert eine hochgerechnete Gesamteinsparung der IV von rund 100 Mio. Franken, bei Kosten von 7,3 Mio.
Mit 238'800 hat die Zahl der gewichteten Renten der Invalidenversicherung 2011 gegenüber dem Vorjahr erneut abgenommen (minus 1.4%). 2006 war mit 257'500 gewichteten Renten ein Höchstbestand erreicht worden. Seitdem hat sich der Bestand um 18'700 Renten zurückgebildet. Die deutliche Abnahme der jährlich zugesprochenen Neurenten seit 2003 hat sich 2011 nicht mehr fortgesetzt. Ob es sich dabei bereits um den erwarteten bleibenden Effekt handelt, steht noch nicht fest.