Der Bundesrat hat per 1. Januar 2013 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) angepasst. Gleichzeitig werden die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge, u.a. der Koordinationsabzug, darauf abgestimmt.
Das schweizerische Sozialversicherungssystem erfüllt die Ziele der materiellen Sicherheit und Integration für den grössten Teil der Bevölkerung. Zwar ist das System komplex, aber es hat sich als flexibel erwiesen. Auch wenn das soziale und wirtschaftliche Umfeld sich verändert hat, so drängt sich ein Richtungswechsel im Sinne gewisser Reformideen nicht auf. Dies sind die Schlussfolgerungen einer Untersuchung zu Erwerbsausfall und sozialer Absicherung von Personen im Erwerbsalter. Den Bericht dazu hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments erarbeitet.
Mit klareren Vorschriften für die Bewilligung von freiwilligen Militärdienstleistungen und Militärdienstleistungen in der Militärverwaltung soll Missbräuchen beim Bezug von EO-Leistungen besser vorgebeugt werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnungsänderung genehmigt.
Der neue Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV heisst Jürg Brechbühl. Der Bundesrat ernannte den 56jährigen langjährigen, früheren BSV-Vizedirektor zum Nachfolger von Yves Rossier, der als Staatssekretär ins Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA wechselt. Brechbühl tritt sein Amt offiziell am 1. Juli 2012 an.
Gemeinden und Zivilschutzorganisationen in 25 Kantonen haben in den Jahren 2003 bis 2009 die Erwerbsersatzordnung EO dazu gebraucht, eigene Lohnkosten einzusparen. Die Schadensumme beläuft sich auf rund 6 Millionen Franken, von denen bis heute 3,3 Millionen zurückbezahlt sind. Das geht aus dem Bericht „Missbräuchliche Abrechnung von geleisteten Zivilschutztagen“ hervor, den der Bundesrat verabschiedet hat. Um Missbräuche künftig zu unterbinden, will der Bundesrat auch für den Zivilschutz ein gesamtschweizerisches zentrales Datenführungssystem aufbauen und die Aufsichtsrolle des Bundes vertieft prüfen. Die dafür notwendige Modernisierung des EO-Registers ist bereits in Gang.
Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV verabschiedet. Die Verordnungsbestimmungen ergänzen das Bundesgesetz über die Sanierung der IV und ermöglichen so die Einrichtung eines eigenständigen IV-Ausgleichsfonds. AHV, IV und EO verfügen künftig über eigene Ausgleichsfonds. Das Gesetz über die Sanierung der IV und die Verordnungsänderung treten per 1. Januar 2011 in Kraft.
Der Bundesrat passt per 1. Januar 2011 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) an. Die Aufwertung beträgt demnach 1,75%. Gleichzeitig werden die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Vorsorge darauf abgestimmt.
Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird vom 1. Januar 2011 bis Ende 2015 von heute 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen und sichergestellt, dass die EO ihre Leistungen jederzeit erbringen kann.
Die Leitungsstellen zweier Geschäftsfelder im Bundesamt für Sozialversicherungen BSV werden neu besetzt. Martin Kaiser, stellvertretender Direktor des BSV und bisher Leiter des Geschäftsfelds Internationale Angelegenheiten, wurde vom Eidg. Departement des Innern per 1.7.10 zum Leiter des Geschäftsfelds Alters- und Hinterlassenenvorsorge ernannt. Seine Nachfolgerin als Leiterin des Geschäftsfelds Internationale Angelegenheiten und Vizedirektorin wird per 1.8.10 Colette Nova, zurzeit geschäftsführende Sekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes.
Das mit dem früheren Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen wird ab 1. April 2010 im Verhältnis zu Kosovo nicht weiter angewendet. Grundsätzlich werden dadurch – wie bei Bürgerinnen und Bürgern aller anderen Nichtvertragsstaaten – neue Leistungen nur noch bei Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz erbracht.