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Die AHV/IV-Renten werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des Mischindexes angepasst, der dem arithmetischen Mittel zwischen Lohn- und Preisindex entspricht. Die letzte Rentenanpassung erfolgte auf den 1. Januar 2001. 2001 stieg der Preisindex um 0,3 % und der Lohnindex um 2,5 %. Bis Dezember 2002 wird ein Anstieg des Preisindexes um 1,0 % und des Lohnindexes um 1,5 % erwartet. Diese Entwicklung erfordert eine Anpassung der AHV/IV-Leistungen um 2,4 %.
Die minimale Altersrente wird von 1030 auf 1055 Franken pro Monat und die Maximalrente von 2060 auf 2110 Franken pro Monat erhöht. Die Entschädigungen für Hilflose leichten Grades steigen von 206 auf 211 Franken, jene für Hilflose mittleren Grades von 515 auf 528 Franken und jene für Hilflose schweren Grades von 824 auf 844 Franken pro Monat. Die Höhe der Pflegebeiträge für hilflose Minderjährige steigen auf 7, 18 bzw. 28 Franken pro Tag.
Der Betrag, der pro Jahr im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs eingerechnet wird, beträgt neu 17 300 Franken (16 880) für Alleinstehende, 25 950 Franken (25 320) für Ehepaare und 9060 (8850) Franken für Waisen.
Die Anpassung der Beitragshöhe an die Entwicklung des Preis- und Lohnindexes kann an die Rentenanpassung gekoppelt werden. Bei unveränderten Beitragssätzen erhöht sich der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag von 390 auf 425 Franken jährlich (dieser blieb seit 1996 unverändert), der Mindestbeitrag der freiwilligen AHV von 648 auf 706 Franken und jener der freiwilligen IV von 108 auf 118 Franken. Die ab 2003 geltende Beitragsanpassung betrifft zudem die obere und untere Grenze der sinkenden Beitragsskala für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer mit nicht beitragspflichtigem Arbeitgeber. Die obere Grenze beträgt neu 50'700 Franken (bisher 48'300). Für Einkommen unter diesem Betrag und sinkend bis zur unteren Grenze der Skala von 8'500 Franken (bisher 7'800 Franken) wird ein reduzierter, abgestufter Beitrag erhoben. Bei einem Einkommen von unter 8'500 Franken ist der Mindestbeitrag zu entrichten.
Die Anpassung der AHV/IV-Leistungen führt zu Mehrkosten von rund 866 Millionen Franken, wovon 173 Millionen zu Lasten des Bundes und 45 Millionen zu Lasten der Kantone gehen. Die Anpassung der Höhe der zur Deckung des Lebensbedarfs ausgerichteten AHV/IV-Ergänzungsleistungen verursacht zusätzliche Kosten von 9 Millionen Franken, wovon 2Millionen zu Lasten des Bundes und 7 Millionen zu Lasten der Kantone gehen.
Minimale Altersrente
- 1055 Franken, Erhöhung um 2,4 %
Monatliche Hilflosenentschädigung
- leicht: 211 Fr.
- mittel: 528 Fr.
- schwer: 844 Fr.
Pflegebeiträge für hilflose Minderjährige
- leicht: 7 Fr.
- mittel: 18 Fr.
- schwer: 28 Fr.
EL-Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf
- für Alleinstehende: 17 300 Fr.
- für Ehepaare: 25 950 Fr.
- für Waisen: 9 060 Fr.
Mindestbeiträge
- AHV 353 Fr.
- IV 59 Fr.
- EO 13 Fr.
- AHV/IV/EO: 425 Fr.
- freiwillige AHV: 706 Fr.
- freiwillige IV: 118 Fr.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
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