Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator

Volltextsuche



Medienmitteilungen bis 2005

Zurück zur Übersicht

Medienmitteilung vom 17. Oktober 2002

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2003

Am 1. Januar 2003 werden die seit 3 Jahren laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule zum ersten Mal an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz dieser im Jahr 1999 entstandenen Renten liegt bei 2,6%.

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge sind gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelmässig an den Index der Konsumentenpreise anzupassen. Das Bundesamt für Sozialversicherung berechnet und veröffentlicht den dem erhöhten Preisindex entsprechenden Anpassungssatz. Gemäss BVG muss die erste Anpassung der laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten nach Ablauf von 3 Jahren vorgenommen werden. Die folgenden Rentenanpassungen im Obligatorium erfolgen im selben Rhythmus und gleichzeitig wie die AHV-Rentenanpassungen.

Erste Anpassung der laufenden im Jahr 1999 entstandenen Renten

Die 1999 entstandenen obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten sind auf den 1. Januar 2003 an die Teuerung der letzten 3 Jahre anzupassen. Der Anpassungssatz liegt bei 2,6%. Übersteigt die Rente den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestansatz, so ist diese erst dann obligatorisch anzupassen, wenn der Rentenbetrag unter den nach BVG gewährten und an die Preisentwicklung angepassten Ansatz fällt.

Nachfolgende Anpassungen der laufenden vor 1999 entstandenen Renten

Die nachfolgenden Anpassungen erfolgen zeitgleich mit den Anpassungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Sämtliche im Jahr 1998 erstmals ausgerichteten und auf den 1. Januar 2002 zum ersten Mal angepassten Hinterlassenen- und Invalidenrenten sind am ersten Januar 2003 erneut anzupassen. Der Anpassungssatz liegt bei 0.5%.

Sämtliche vor 1998 entstandenen Hinterlassenen- und Invalidenrenten sind auf den 1. Januar 2003 an die Teuerung der letzten zwei Jahre anzupassen. Die anwendbaren Anpassungssätze variieren indessen entsprechend dem bei der letzen Anpassung vom 1. Januar 2001 effektiv angewandten Satz. Die im Oktober 2000 veröffentlichten Sätze haben sich nachträglich als unkorrekt erwiesen und mussten korrigiert werden. Die dennoch auf der Grundlage der Anpassungssätze von Oktober 2000 vorgenommenen Anpassungen haben zu einer übermässigen Erhöhung der Renten geführt. Die Sätze für die Anpassungen vom 1. Januar 2003 müssen für diese Renten folglich gesenkt werden. Die am 1. Januar 2003 anwendbaren Anpassungssätze sehen folgendermassen aus:

 

Zur Information

 
Jahr der 
Rentenentstehung
Veröffentlichung  Anpassungssätze 
per 1. Januar 2001
Nachfolgende An-
passung auf den 
1. Januar 2003
1985-1995
1996
1997
19. Dezember 2000 2,7 %
1,4 %
2,7 %
1,2 %
1,2 %
1,2 %
1985-1995
1996
1997
23. Oktober 2000 3,5 %
2,3 %
3,6 %
0,4 %
0,3 %
0,3 %

Die BVG-Altersrenten werden an die Preisentwicklung angepasst, wenn die Finanzkraft der Vorsorgeeinrichtung dies zulässt. Der Entscheid über die Anpassung der Renten an die Teuerung obliegt dem paritätischen Organ der Vorsorgeeinrichtung.

Bundesamt für Sozialversicherung 
Informationsdienst

Auskünfte: 

Tel. 031 324 95 09 
Lalanirina Schnegg, Bereich Mathematik 
Kompetenzzentrum Grundlagen

 

Zurück zur Übersicht

Letzte Änderung: 14.12.2006

Ende Inhaltsbereich



Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Kontakt | Rechtliches
http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/archiv/index.html?lang=de