Medienmitteilungen bis 2005
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Medienmitteilung vom 24. März 2004
Berufliche Vorsorge: erhöhte Transparenz dank der Revision
Der Bundesrat hat beschlossen, die 1. BVG-Revision in drei
Etappen umzusetzen. Die erste Etappe der Revision tritt am 1. April 2004 in
Kraft. Sie beinhaltet Massnahmen zu Gunsten einer grösseren Transparenz in
Bezug auf die Führung der Vorsorgeeinrichtungen und auf die paritätische
Verwaltung.
Der Bundesrat hat beschlossen, die 1. BVG-Revision in drei Schritten in Kraft
zu setzen. Er entspricht somit dem Willen des Parlaments, das eine rasche
Umsetzung der 1. BVG-Revision verlangt hatte, v. a. damit die Versicherten
wieder Vertrauen fassen. Aus diesem Grund sollen die Massnahmen bezüglich grösserer
Transparenz bereits auf 1. April 2004 in Kraft treten, die Umsetzung der beiden
nächsten Etappen ist für 2005 und 2006 vorgesehen.
Erste Etappe: Mehr Transparenz
Die Transparenz soll mit folgenden Massnahmen erhöht werden:
- Verstärkung der paritätischen Verwaltung bei den Sammeleinrichtungen und
Verbesserung der Ausbildung von Versichertenvertretern im obersten Organ der
Vorsorgeeinrichtungen. Die Vorsorgeeinrichtungen werden dazu verpflichtet,
Weiterbildungskurse anzubieten. ·
- Vereinheitlichung der Normen der Rechnungsführung unter Anwendung der
Empfehlungen SWISS GAAP RPC 26. ·
- Verpflichtung für die Versicherer, eine separate Rechnung für die von
ihnen betriebenen Sammelstiftungen zu führen. Diese Massnahme erlaubt eine
klare Trennung der Guthaben der beruflichen Vorsorge und der anderen
Versicherungsgeschäfte.
- Informationspflicht der Versicherer gegenüber den Sammelstiftungen, die
ihrerseits in der Lage sind, den Versicherten Auskunft über die Berechnung
der Beiträge, die Überschussbeteiligung und die Versicherungsleistungen zu
geben. ·
- Für den Fall einer Auflösung von Versicherungsverträgen zwischen
Versicherern und den Vorsorgestiftungen gibt es Bestimmungen, die den
Interessen der Versicherten und ihren Vorsorgeguthaben besser Rechnung
tragen.
Die Bestimmungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-
und Invalidenvorsorge (BVV 2) wurden entsprechend geändert und werden auch am
1. April 2004 in Kraft treten. Die Pensionskassen haben bis Ende 2004 Zeit, ihre
Reglemente und Infrastrukturen an die neuen gesetzlichen Anforderungen
anzupassen.
Eidg.
Departement des Innern
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Tel. 031 322 90 61
Jürg Brechbühl, Vizedirektor
Alters- und Hinterlassenenvorsorge
Bundesamt für Sozialversicherung
Tel. 031/322 91 86
Erika Schnyder
Leiterin Bereich Rechtsfragen Berufliche Vorsorge
Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen:
Gesetzestexte unter:
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2003/6653.pdf
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Letzte Änderung: 14.12.2006