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Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Botschaft für einen dringlichen Bundesbeschluss mit dem Ziel, die unterstützungsbedürftigen Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen für die Jahre 1999 bis 2001 aus dem für den Risikoausgleich in der sozialen Krankenversicherung massgebenden Versichertenbestand herauszunehmen. Die Massnahme soll die besondere finanzielle Belastung einiger weniger Krankenversicherer vermindern und hat für die genannten Versicherten selbst keine Auswirkungen. Der Bundesrat spricht sich ferner dafür aus, die freie Wahl des Versicherers und der Leistungserbringer für den genannten Personenkreis einzuschränken.
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung sind dem Obligatorium der sozialen Krankenversicherung unterstellt. Damit der Verwaltungsaufwand für die Krankenversicherung der genannten Personen möglichst gering bleibt, haben die Aufenthaltskantone mit jeweils einigen wenigen Krankenversicherern Kollektivverträge abgeschlossen. Dies führt dazu, dass die genannte Gruppe von Versicherten, solange sie unterstützungsbedürftig sind, bei einigen wenigen Krankenversicherern konzentriert ist. Deshalb hat der Bundesrat im Juni dieses Jahres das Eidg. Departement des Innern (EDI) beauftragt, die Ausklammerung des genannten Personenkreises aus dem System des Risikoausgleichs zu prüfen. Einen entsprechenden dringlichen Bundesbeschluss legt der Bundesrat nun vor.
Zudem hatte das EDI zusammen mit dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Frage zu klären, inwiefern die freie Wahl der Leistungserbringer und des Versicherers für Personen eingeschränkt werden könnte, die sich gemäss den Regeln des Asylrechts in der Schweiz aufhalten. Aufgrund der Abklärungen hat der Bundesrat im Rahmen der Asylrechtsrevision die Kantone dazu verpflichtet, die freie Wahl des Krankenversicherers und der Leistungserbringer für den genannten Personenkreis einzuschränken. Dabei wird insbesondere an die Möglichkeit gedacht, diese Personen in HMO-Modellen zu versichern, wodurch erfahrungsgemäss mit tieferen Gesundheitskosten gerechnet werden kann.
In den vergangenen Jahren sind die Gesundheitskosten für Personen, die sich gestützt auf das Asylrecht in der Schweiz aufhalten können, überdurchschnittlich angestiegen. Diese Kostenentwicklung ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen aus dem ehemaligen Jugoslawien Erfahrungen eines Krieges und damit traumatisierende Erlebnisse mit den entsprechenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Kriegsverletzungen) hinter sich haben. In einer ersten Phase kamen vor allem junge Männer in die Schweiz. Erst in letzter Zeit suchen vermehrt Familien und ältere Menschen Zuflucht in unserem Land.
Damit verursacht die als tendenziell "kostengünstig" beurteilte Versichertengruppe der jungen Männer momentan höhere Kosten. Die Krankenversicherer, welche mit den Kantonen Kollektivverträge für die Asylsuchenden abgeschlossen haben, müssen für diese Versicherten dennoch Abgaben an den Risikoausgleich leisten und werden damit übermässig belastet.
Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die unterstützungsbedürftigen Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen für die Jahre 1999 bis 2001 aus dem für den Risikoausgleich in der Krankenversicherung massgebenden Versichertenbestand herauszunehmen. Mit den für diese Versicherten erhobenen Prämien müssen für die Dauer des Bundesbeschlusses somit keine Abgaben an den Risikoausgleich gedeckt werden. Diese Massnahme zum Schutz von Versicherern, die eine Sonderaufgabe übernommen haben, hat für die Versicherten selbst sowie für die übrigen Versicherer keine Nachteile zur Folge.
Der Risikoausgleich in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dient dazu, die nach Alter und Geschlecht unterschiedlichen Kosten der Versicherten auszugleichen. Versicherer mit überdurchschnittlich vielen jungen und männlichen (sprich "kostengünstigeren") Versicherten unterstützen dadurch Versicherer mit eher älteren und weiblichen (sprich "kostenintensiveren") Versicherten. Dadurch wird die unterschiedliche Risikostruktur ausgeglichen und einer gezielten Risikoselektion durch die Krankenkassen entgegengetreten.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN / Presse- und Informationsdienst
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