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Der Bundesrat hat den Bericht "Vorteile einer Einheitskasse" zur Kenntnis genommen. Die Schlussfolgerungen des Berichtes gehen in die Richtung der vom Bundesrat anlässlich der Tagung in Ittingen vom Mai 2002 bereits geäusserten Meinung.
Am 4. Februar 1999 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates den Bundesrat eingeladen, einen Bericht vorzulegen. Im Zentrum sollten dabei vor allem die Auswirkung einer Einheitskasse auf die Tarifverhandlungen mit den Leistungserbringern und auf die mit der Durchführung verschiedener Modelle verursachten Administrativkosten stehen.
Auch wenn der Bericht bereits vor einer Weile verfasst worden ist, so sind Problematik und Schlussfolgerungen immer noch aktuell. Der Bundesrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Dessen Schlussfolgerungen weisen in die selbe Richtung wie die vom Bundesrat anlässlich der Tagung in Ittingen vom Mai 2002 geäusserte Meinung, nämlich dass weiterhin mehrere verschiedene Versicherungseinrichtungen die soziale Krankenversicherung durchführen sollen.
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Presse- und Informationsdienst
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Fritz Britt, Vizedirektor
Kranken- und Unfallversicherung
Bundesamt für Sozialversicherung
Beilage: Bericht
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