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Medienmitteilung vom 11. Juli 2003

Prüfung von Systemfragen in der beruflichen Vorsorge
Einsetzung von zwei Expertenkommissionen

Das EDI hat die Überprüfung von Systemfragen in der beruflichen Vorsorge mit der Einsetzung von zwei Expertenkommissionen durch Bundespräsident Pascal Couchepin eingeleitet. Die Expertenkommission "Rechtsformen der Vorsorgeeinrichtungen" unter der Leitung von Professor Hans Michael Riemer hat Vorschläge für eine neue Rechtsform von Vorsorgeeinrichtungen zu erarbeiten, um den Zielsetzungen des BVG besser gerecht zu werden. Die Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht" hat den Auftrag, die heutigen Aufsichtsinstrumente und -strukturen zu überprüfen. Sie wird von Professor Jürg Brühwiler präsidiert.

Anlass für eine grundlegende Auseinandersetzung mit den Strukturen in der beruflichen Vorsorge sind die Probleme, mit denen die Pensionskassen seit einiger Zeit zu kämpfen haben. Zwar soll durch die 1. BVG-Revision und die derzeit in Vernehmlassung befindlichen Gesetzesänderungen, welche nachhaltige Sanierungsmassnahmen erlauben, die Stabilität der zweiten Säule nachhaltig gestärkt werden. Die jüngste Vergangenheit hat jedoch Fragen aufgeworfen, die einer vertieften Abklärung bedürfen.

  • Die weit verbreiteten Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen sind rechtliche Konstrukte, welche sich schwer von der heutigen Gesetzgebung fassen lassen. Das Parlament hat eine Motion überwiesen, welche eine Neuregelung verlangt. Zielsetzung ist die Sicherstellung der rechtlichen und wirtschaftliche Unabhängigkeit der für die berufliche Vorsorge einbezahlten Mittel und eine Klärung der Verantwortlichkeitsverhältnisse. Die Expertenkommission unter der Leitung von Professor Riemer, Ordinarius für Privatrecht an der Universität Zürich, wird dem Bundesrat bis Ende dieses Jahres einen Zwischenbericht vorlegen und bis Ende 2004 einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
  • Die Entwicklung in der beruflichen Vorsorge war in den letzten Monaten geprägt vom Geschehen an den Anlage- und Finanzmärkten. Die immer komplexer werdenden Verhältnisse und Abhängigkeiten stellen die Aufsicht vor neue Herausforderungen. Es muss daher überprüft werden, inwieweit die heutige Aufsichtsstruktur mit ihren zahlreichen Schnittstellen zwischen den verschiedenen Stellen im Bund und den Kantonen zukunftstauglich ist. Insbesondere ist dem notwendigen Wandel von einer retrospektiven zu einer prospektiven Aufsicht und den neuen Entwicklungen im Bereich der Finanzmarktaufsicht Rechnung zu tragen. Die von Professor Brühwiler, Dozent für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Privatrecht an der Universität Bern präsidierte Kommission wird bis Ende 2003 eine Analyse erstellen und bis Ende 2004 einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNEREN
Presse- und Informationsdienst

 

Auskunft:

Tel. 031 / 322 42 37
Regina Berger Hadorn
Bundesamt für Sozialversicherung

 

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Letzte Änderung: 14.12.2006

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