Medienmitteilungen bis 2005
Zurück zur Übersicht
Medienmitteilung vom 11. Juli 2003
Prüfung von Systemfragen in der beruflichen Vorsorge
Einsetzung von zwei Expertenkommissionen
Das EDI hat die Überprüfung von Systemfragen in der
beruflichen Vorsorge mit der Einsetzung von zwei Expertenkommissionen durch
Bundespräsident Pascal Couchepin eingeleitet. Die Expertenkommission
"Rechtsformen der Vorsorgeeinrichtungen" unter der Leitung von
Professor Hans Michael Riemer hat Vorschläge für eine neue Rechtsform von
Vorsorgeeinrichtungen zu erarbeiten, um den Zielsetzungen des BVG besser gerecht
zu werden. Die Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht" hat den
Auftrag, die heutigen Aufsichtsinstrumente und -strukturen zu überprüfen. Sie
wird von Professor Jürg Brühwiler präsidiert.
Anlass für eine grundlegende Auseinandersetzung mit den Strukturen in der
beruflichen Vorsorge sind die Probleme, mit denen die Pensionskassen seit
einiger Zeit zu kämpfen haben. Zwar soll durch die 1. BVG-Revision und die
derzeit in Vernehmlassung befindlichen Gesetzesänderungen, welche nachhaltige
Sanierungsmassnahmen erlauben, die Stabilität der zweiten Säule nachhaltig
gestärkt werden. Die jüngste Vergangenheit hat jedoch Fragen aufgeworfen, die
einer vertieften Abklärung bedürfen.
- Die weit verbreiteten Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen sind
rechtliche Konstrukte, welche sich schwer von der heutigen Gesetzgebung
fassen lassen. Das Parlament hat eine Motion überwiesen, welche eine
Neuregelung verlangt. Zielsetzung ist die Sicherstellung der rechtlichen und
wirtschaftliche Unabhängigkeit der für die berufliche Vorsorge
einbezahlten Mittel und eine Klärung der Verantwortlichkeitsverhältnisse.
Die Expertenkommission unter der Leitung von Professor Riemer, Ordinarius
für Privatrecht an der Universität Zürich, wird dem Bundesrat bis Ende
dieses Jahres einen Zwischenbericht vorlegen und bis Ende 2004 einen
Gesetzesentwurf ausarbeiten.
- Die Entwicklung in der beruflichen Vorsorge war in den letzten Monaten
geprägt vom Geschehen an den Anlage- und Finanzmärkten. Die immer
komplexer werdenden Verhältnisse und Abhängigkeiten stellen die Aufsicht
vor neue Herausforderungen. Es muss daher überprüft werden, inwieweit die
heutige Aufsichtsstruktur mit ihren zahlreichen Schnittstellen zwischen den
verschiedenen Stellen im Bund und den Kantonen zukunftstauglich ist.
Insbesondere ist dem notwendigen Wandel von einer retrospektiven zu einer
prospektiven Aufsicht und den neuen Entwicklungen im Bereich der
Finanzmarktaufsicht Rechnung zu tragen. Die von Professor Brühwiler, Dozent
für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Privatrecht an der Universität Bern
präsidierte Kommission wird bis Ende 2003 eine Analyse erstellen und bis
Ende 2004 einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNEREN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Tel. 031 / 322 42 37
Regina Berger Hadorn
Bundesamt für Sozialversicherung
Zurück zur Übersicht
Letzte Änderung: 14.12.2006