-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen modernen Browser wie z.B. Mozilla 1,4 oder Internet Explorer 6.«-
Beginn Inhaltsbereich
Die Verordnung zum neuen Gesetz über die Familienzulagen sieht die Einführung einer nationalen Statistik vor (FamZV Art. 20). Das Ziel dieser Statistik ist es, finanzielle und strukturelle Angaben zu einem wichtigen Bereich der Familienpolitik zu liefern. Das BSV hat die Leitung dieses Projektes übernommen.
Die Statistik über die Familienzulagen beinhaltet die folgenden 3 Zielsetzungen:
Aufgrund der Gesetzgebung bedingt die Durchführung der Statistik eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BSV, den Kantonen und den betroffenen Familienausgleichskassen.
Die Daten der «Statistik über die Familienzulagen nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) und den kantonalen Regelungen über die Familienzulagen an Selbstständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft» wurden von den einzelnen Familienausgleichskassen im Jahr 2011 im Online-Portal erfasst und von den zuständigen Kantonen geprüft. Die Ergebnisse liegen in Form eines Tabellenteils vor:
Die Daten zur «Statistik über die Familienzulagen nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) werden alljährlich im Rahmen einer separaten Umfrage erhoben:
In der «Soziale Sicherheit CHSS»1/2011 ist ein Artikel zur «Statistik der Familienzulagen 2009» erschienen:
Der Zeitplan für die Erhebung der Statistik 2011 sieht wie folgt aus:
Ende Inhaltsbereich