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Sie wollen Ihre eigene Firma gründen. Sie haben sich entschieden, keine Aktiengesellschaft oder GmbH zu gründen, sondern vorerst als Einzelperson selbständig tätig zu sein. Bis anhin haben Sie im Anstellungsverhältnis gearbeitet. Sie waren somit für die Sozialversicherung wie auch für die Steuern «unselbständigerwerbend». Ob die neue geplante Tätigkeit als Selbständigerwerbende Person anerkannt wird, entscheidet die AHV-Ausgleichskasse.
Wenden Sie sich an die kantonale Ausgleichskasse oder die Ausgleichskasse Ihres Berufs- oder Branchenverbandes:
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