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Erhalten Arbeitnehmende ein Aufgebot zum obligatorischen oder freiwilligen Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst, muss dieser Person für die Dauer der Dienstleistung vom Betrieb freigestellt werden.
Zudem darf jemandem, der obligatorischen Militärdienst oder eine andere Dienstleistung erbringt, während dem Dienst nicht gekündigt werden. Dauert die Dienstleistung mehr als 12 Tage, darf auch vier Wochen vorher und nachher nicht gekündigt werden.
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