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Arbeitnehmende sind obligatorisch gegen Betriebsunfälle versichert. Arbeiten sie mindestens acht Stunden wöchentlich, sind auch Nichtberufssunfälle versichert. Arbeitgebende melden den Unfall an den zuständigen Versicherer. Versicherer sind die SUVA für die ihr unterstellten Betriebe, private Versicherungsgesellschaften, die öffentlichen Unfallversicherungskassen sowie anerkannte Krankenkassen.
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