Familienzulagen | Die Leistungen
Familienzulagen nach FamZG
- Kinderzulagen von mindestens 200 Franken pro Monat für Kinder bis 16 Jahre.
- Ausbildungszulagen von mindestens 250 Franken pro Monat für Kinder in Ausbildung von 16 bis 25 Jahre.
- Etliche Kantone haben höhere Ansätze beschlossen und auch Geburts- und Adoptionszulagen eingeführt.
Mehr Informationen:
Familienzulagen in der Landwirtschaft nach FLG
- Kinderzulagen von 200 Franken und Ausbildungszulagen von 250 Franken nach an selbstän-dige Landwirte, landwirtschaftliche Arbeitnehmende, Älpler und Berufsfischer. Im Berggebiet werden diese Ansätze um 20 Franken erhöht.
- Haushaltungszulagen von monatlich 100 Franken an landwirtschaftliche Arbeitnehmende.
Letzte Änderung: 01.01.2010