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Die Erwerbsersatzordnung ersetzt Personen, die Militärdienst oder Zivilschutz leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Seit 2005 deckt die EO ebenfalls den Lohnausfall bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung). Die Versicherung ist obligatorisch, Beiträge leisten all jene Personen, die auch an die AVH/IV Beiträge entrichten (je zur Hälfte durch Arbeitgebende und Arbeitnehmende).
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