Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

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Bedeutung der einzelnen Sozialversicherungen für KMU

Die einzelnen Sozialversicherungen sind von unterschiedlicher Bedeutung für KMU. Je nachdem, ob eine Person selbstständig erwerbend ist oder im Anstellungsverhältnis steht, ergeben sich grosse Unterschiede in nahezu allen Gebieten der Sozialversicherungen.
Für alle KMU von grosser Bedeutung zu wissen ist, welche Pflichten sie gegenüber den einzelnen Sozialversicherungen haben und welche Rechte sie und ihre Angestellten in Anspruch nehmen können. Es ist notwendig zu wissen, wo ein Obligatorium besteht, das erfüllt werden muss, und wo für eine freiwillige Lösung Raum offen ist.

Dabei spielt die Frage eine grosse Rolle, in welchem Status eine Person arbeitet: Ist sie selbstständig und wird auf eigene Rechnung gearbeitet? Oder steht jemand in einem Anstellungsverhältnis? Je nachdem ergeben sich für die einzelnen Sozialversicherungen unterschiedliche Konsequenzen.

In der Schweiz geniessen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, einen guten Sozialversicherungsschutz. Wer im Betrieb also Angestellte hat, kann sicher sein, dass für diese und ihre Angehörigen bei Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit und auch nach Erreichen des Pensionierungsalters vorgesorgt ist. Anders sieht es bei den Selbstständigerwerbenden aus. Ihnen wird viel Eigenverantwortung überlassen. Gerade für Führungspersonen in KMU besteht punkto Versicherungsschutz ein Risiko. Deshalb ist es notwendig, dass auch Selbstständigerwerbende ihre Versicherungssituation genau kennen und nicht vergessen, dort individuell vorzusorgen, wo kein Schutz durch eine obligatorische Versicherung besteht.

Wie ist vorzugehen? Am einfachsten haben es Selbstständigerwerbende. Hier genügt eine Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse der AHV/IV/EO. Aber entsprechend gering ist auch der Anspruch gegenüber der Sozialversicherung.

Besteht jedoch ein Arbeitsverhältnis, was auch dann der Fall ist, wenn jemand die eigene AG oder GmbH gründet, sieht die Sache anders aus. Hier arbeitet die Person, obwohl ihr eigentlich der Betrieb gehört, im Anstellungsverhältnis. In der Sozialversicherung bedeutet dies, dass die Person als unselbstständig erwerbend gilt. 

Nicht Gegenstand der Sozialversicherung ist die Taggeldzahlung bei Krankheit (Versicherungsleistungen). Bestehen Arbeitsverhältnisse, schreibt das Gesetz eine Lohnfortzahlung vor. Der Arbeitgebende kann diese Verpflichtung abdecken, indem er für sein Personal eine Taggeldversicherung abschliesst.


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