Wer muss AHV/IV/EO/ALV-Beiträge bezahlen? Auf welchen Einkommen werden die Beiträge erhoben? Wie funktioniert der Beitragsbezug? Antworten auf diese und weitere Fragen betreffend die AHV/IV/EO/ALV-Beiträge werden auf dieser Seite zusammengefasst.
Die Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV werden hälftig vom Arbeitgebenden und von den Arbeitnehmenden bezahlt und betragen - unabhängig von der Lohnhöhe - 12,5 Prozent. Bei Selbständigerwerbenden dient das im Beitragsjahr erzielte Einkommen als Berechnungsgrundlage. Wer nichterwerbstätig ist, muss ebenfalls Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe des Vermögens und/oder nach der Höhe des jährlichen Renteneinkommens.
In der Sozialversicherung gilt als selbständig erwerbend, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet sowie in unabhängiger Stellung ist und das wirtschaftliche Risiko selbst trägt. Ob eine versicherte Person im Sinne der Sozialversicherungen selbständig erwerbend ist, wird von der Ausgleichskasse im Einzelfall geprüft.
Auch Teil- oder Nichterwerbstätige müssen Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe des Vermögens und/oder nach der Höhe des jährlichen Renteneinkommens.
Schweizer, EU- und EFTA-Bürger, welche die Schweiz verlassen und deswegen aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, können sich unter bestimmten Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung anschliessen, wenn sie ihren Wohnsitz ausserhalb eines EU- oder EFTA-Staates haben. Für die Beiträge und Leistungen gelten in der freiwilligen und obligatorischen Versicherung grundsätzlich die gleichen Regeln.