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Mehrjährige Forschungsprogramme zu Invalidität und Behinderung und zur Umsetzung des Invalidenversicherungsgesetzes (FoP-IV und FoP2-IV)
Auf der Grundlage von Art. 68 IVG und Art. 96 IVV, die den Bund zur wissenschaftlichen Analyse der Gesetzesumsetzung verpflichten, führte das BSV von 2006 - 2009 ein mehrjähriges Programm zu Invalidität und Behinderung und zur Umsetzung des Invalidenversicherungs-gesetzes (IVG) durch. Die rund 20 Projekte, die von 21 Forschungsteams (universitäre und Fachhochschulinstitute ebenso wie private Forschungsinstitute) durchgeführt worden sind, lieferten erstens Wissen über die Ursachen der Invalidisierung, über die Schnittstellen zu andern Sozialwerken oder die Anreizwirkungen und das Akteurverhalten in dieser Sozial-versicherung. Zweitens wurde Grundlagewissen über die Invalidisierung aus psychischen Gründen erarbeitet. Und drittens wurden neuere Massnahmen des IVG evaluiert. Ein Synthesebericht über das gesamte Programm wurde im Frühjahr 2011 veröffentlicht.
Die Massnahmen der 4. und 5. IVG-Revision konnten im Rahmen des FoP-IV jedoch noch kaum evaluiert werden, da sich die Wirkung von Gesetzesänderungen bei den meisten Massnahmen mit erheblichem zeitlichen Verzug manifestiert. Nicht zuletzt deshalb ist es unerlässlich, dass ein Folgeprogramm die mit dem FoP-IV begonnene Erarbeitung einer Wissensbasis durch Forschungs- und Evaluationsaufträge fortsetzt. Deshalb hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI Anfang 2010 das zweite Mehrjahresprogramm zur wissenschaftlichen Auswertung der Umsetzung des IVG (FoP2-IV) für die Jahre 2010 - 2012 mit einem Kredit von 3,5 Mio. Franken genehmigt.
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