Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

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Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Allgemeine Informationen

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein auf 8 Jahre befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.

Aktuell:

Liste der bewilligten Gesuche (Stand 03.08.2009)

Typ: PDF
Kindertagesstätten
Grösse: 177 kb | Typ: PDF


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Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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http://www.bsv.admin.ch/praxis/kinderbetreuung/01153/index.html?lang=de