-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen modernen Browser wie z.B. Mozilla 1,4 oder Internet Explorer 6.«-
Beginn Inhaltsbereich
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.
Das Parlament hat am 1. Oktober 2010 die Verlängerung des Impulsprogramms um vier Jahre bis zum 31. Januar 2015 beschlossen und dazu einen neuen Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken bewilligt.
Liste der bewilligten Gesuche (Stand 01.02.2012)
Verteilung der bewilligten Gesuche auf die Kantone und Gemeinden (Stand 01.02.2012)
Ende Inhaltsbereich