Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

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Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Allgemeine Informationen

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.

Verlängerung des Impulsprogramms

Das Parlament hat am 1. Oktober 2010 die Verlängerung des Impulsprogramms um vier Jahre bis zum 31. Januar 2015 beschlossen und dazu einen neuen Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken bewilligt.

Aktuell

Liste der bewilligten Gesuche (Stand 01.02.2012)

Typ: PDF
Kindertagesstätten
Letzte Änderung: 08.02.2012 | Grösse: 989 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung
Letzte Änderung: 08.02.2012 | Grösse: 914 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien
Letzte Änderung: 08.02.2012 | Grösse: 119 kb | Typ: PDF

Verteilung der bewilligten Gesuche auf die Kantone und Gemeinden (Stand 01.02.2012)

Verteilung der bewilligten Gesuche auf die Kantone
Verteilung der bewilligten Gesuche pro 100‘000 Kinder
(0 – 17 Jahre) auf die Kantone
Verteilung der bewilligten Gesuche auf die Gemeinden

Letzte Änderung: 08.02.2012

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Kontakt | Rechtliches
http://www.bsv.admin.ch/praxis/kinderbetreuung/01153/index.html?lang=de