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Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.
Das Parlament hat am 1. Oktober 2010 die Verlängerung des Impulsprogramms um vier Jahre bis zum 31. Januar 2015 beschlossen und dazu einen neuen Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken bewilligt.
Ende Januar 2015 läuft das Impulsprogramm aus. Die Finanzhilfen entsprechen nach wie vor einem grossen Bedürfnis: Seit 2003 wurden 2‘200 Gesuche bewilligt und es werden laufend neue Gesuche eingereicht. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) geht davon aus, dass der aktuell noch zur Verfügung stehende Kredit nicht bis Ende Januar 2015 reichen wird. Aus diesem Grund erlässt das EDI auf den 1. Januar 2013 eine Prioritätenordnung, mit der eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der Mittel erreicht werden soll.
Bilanz nach 10 Jahren (2013)
Liste der bewilligten Gesuche (Stand 01.02.2013)
Verteilung der bewilligten Gesuche auf die Kantone und Gemeinden (Stand 01.02.2013)
Verteilung der neu geschaffenen Plätze auf die Kantone (Stand 01.02.2013)
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