Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Sie bezahlt auch Wiedereingliederungsmassnahmen.
Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Ausnahme einiger mitarbeitenden Familienmitglieder in der Landwirtschaft sowie Personen, die das Rentenalter erreicht haben. Selbständigerwerbende sind nicht versichert.

Hinweis für die Benutzenden

Die Arbeitslosenversicherung steht im Zuständigkeitsbereich des Staatssekretariates für Wirtschaft (seco); Informationen zur ALV sind auf der Website des seco abrufbar.

Beitragserhöhung der Arbeitslosenversicherung (ALV) ab 1. 1. 2011

Aufgrund der 4. Teilrevison des AVIG's werden die ordentlichen Arbeitslosenversicherungsbeiträge per 1. Januar 2011 um 0,2 Lohnprozente auf 2,2 % erhöht. Auf den gleichen Zeitpunkt wird ein Solidaritätsbeitrag von 1 % für Lohnbestandteile zwischen dem maximalen versicherten Verdienst (126'000 Franken) und dem zweieinhalbfachen davon (315'000 Franken) eingeführt.

Weitere Informationen


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Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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http://www.bsv.admin.ch/themen/alv/index.html?lang=de