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Der demografische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wandel in der heutigen Gesellschaft löst einen vielfältigen Gestaltungs- und Anpassungsbedarf in der sozialen Sicherheit aus. Dieser Wandel verändert auch die Beziehung zwischen den Generationen nachhaltig. Aufgabe des Geschäftsfeldes Familie, Generationen und Gesellschaft (FGG) ist es, als zentrale Anlaufstelle im BSV diesen Wandel und seine Konsequenzen für die soziale Sicherheit zu verfolgen, zu dokumentieren und Grundlagen für die politische Debatte bereitzustellen. Da hierbei Themenbereiche bearbeitet werden, die vorwiegend in den Zuständigkeitsbereich von Kantonen und Gemeinden fallen und NGOs bei der Umsetzung von Massnahmen oft eine wichtige Rolle spielen, ergibt sich auch ein Koordinations- und Informationsbedarf, welcher über spezifische Informationsgefässe angegangen werden muss.
Die wesentlichen Aufgaben im Bereich Alter, Generationen und Gesellschaft sind:
FGG nimmt Stellung zu allgemein sozialpolitischen Fragen die das Geschäftsfeld betreffen. Es stellt Grundlagen für die parlamentarischen Debatten zur Verfügung und beantwortet Vorstösse oder verfasst Berichte und Stellungnahmen. FGG verfolgt und dokumentiert im Speziellen auch die Entwicklung und Diskussion in den Kantonen. Insbesondere verfolgt es die Diskussion zur Ausgestaltung der verschiedenen monetären und nichtmonetären Leistungen und deren Koordination bzw. die Diskussion um die Wirkung dieser Leistungen.
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