Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

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Dossier: Die 6. IV-Revision

Die 6. IV-Revision ist der dritte und letzte Schritt des Sanierungsplans für die Invalidenversicherung (IV). Gemäss den aktuellen Prognosen (Szenarien in Bezug auf die Demografie, auf die Wirtschaft und in Bezug auf die Invaliditätsfaktoren) kann mit dem ersten Massnahmenpaket (6a) das zwischen 2019 und 2025 erwartete Defizit der IV um rund 750 Mio. Franken pro Jahr reduziert werden. Dies dank den Massnahmen der IV-Revision 6a einerseits und den Mehreinnahmen der IV sowie den Einsparungen bei ihren Ausgaben andererseits.

Das zweite Massnahmenpaket (6b) soll das verbleibende Defizit eliminieren und für die Entschuldung der Versicherung bis ins Jahr 2025 sorgen. Die Revision 6b soll 2015 in Kraft treten.

Beide Pakete zielen darauf ab, noch mehr Menschen mit Behinderung ins Erwerbsleben einzugliedern.

Typ: PDF
Faktenblatt "Sanierungsplan und 6. IV-Revision im Überblick"
Gültig ab 09.01.2012 | Grösse: 43 kb | Typ: PDF


2. Massnahmenpaket (Revision 6b)

Der Bundesrat hat die Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket der 6. Revision der Invalidenversicherung zu Handen des Parlaments verabschiedet. Mit dieser "IV-Revision 6b" erfüllt er dessen Auftrag, die IV insbesondere mit Einsparungen zu sanieren. Das Massnahmenpaket stellt sicher, dass die IV ab Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung, also ab 2018, finanziell auf eigenen Beinen steht. Die Revision 6b zielt überdies darauf ab, bis 2025 die Schulden der IV beim AHV-Fonds vollständig zurück zu zahlen, also bis zu einer Phase, in welcher die AHV auf genügend Liquidität angewiesen sein wird. Die Revision 6b soll 2015 in Kraft treten. 

Schwerpunkte der IV-Revision 6b sind:

  • Einführung eines stufenlosen Rentensystems
  • Verstärkte Eingliederung und Verbleib im Erwerbsleben
  • Neue Regelung für Rentner/innen mit Kindern
  • Neue Regelung für Reisekosten
  • Verstärkte Betrugsbekämpfung
  • Interventionsmechanismus zur langfristigen Sicherung des finanziellen Gleichgewichts

Faktenblätter:

Typ: PDF
Faktenblatt 1 "Überblick: Mit der IV-Revision 6b zur Sanierung der IV"
Gültig ab 09.06.2011 | Grösse: 37 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Faktenblatt 2 "Massnahmen der IV-Revision 6b"
Gültig ab 09.06.2011 | Grösse: 41 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Faktenblatt 3 "Sanierung und langfristiger Ausgleich der Rechnung"
Gültig ab 09.06.2011 | Grösse: 25 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Faktenblatt 4 "IV-Revision 6b - Vernehmlassungsvorlage und Botschaft"
Gültig ab 09.06.2011 | Grösse: 120 kb | Typ: PDF

Medienmitteilungen:

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision 6b
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision 6b

Behandlung im Parlament:

Zeitplan: 

31.8.2012SGK Nationalrat: Fortsetzung Detailberatung
28./29.6.2012SGK Nationalrat: Fortsetzung Detailberatung
26./27.4.2012SGK Nationalrat: Fortsetzung Detailberatung
29.3.2012SGK Nationalrat: Eintreten und evtl. Detailberatung
2.2.2012
SGK Nationalrat: Hearings Kantone und Interessenverbände
19.12.2011
Ständerat: Eintreten, Detailberatung und Gesamtabstimmung
14.11.2011
SGK Ständerat: Fortsetzung Detailberatung und Gesamtabstimmung
20./21.10.2011
SGK Ständerat: Eintreten und Detailberatung
19.8.2011
SGK Ständerat: Hearings Kantone und Interessenverbände

Vernehmlassungsverfahren:

Zusatzinformationen:

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Letzte Änderung: 11.07.2012

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