Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

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Kinder- und Jugendfragen

Die Themen Kinder und Jugend werden im Bundesamt für Sozialversicherungen innerhalb des Geschäftsfelds Familie, Generationen und Gesellschaft (FGG) bearbeitet. Die Hauptaufgaben im Bereich Kinder- und Jugendfragen (KJ) sind:

  • Kinderrechte: FGG befasst sich mit Fragen der UNO-Kinderrechtekonvention und fördert ihre Umsetzung in der Schweiz.
  • Kinderschutz: FGG nimmt Koordinations- und Informationsaufgaben im Bereich des Kinderschutzes wahr. FGG unterstützt Projekte zur Prävention von Kindesmisshandlung und publiziert im Internet ein Adressverzeichnis " Kinderschutz " mit Adressen und weiteren Informationen zu verschiedenen öffentlichen und privaten Hilfs- und Beratungsstellen im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung.
  • Jugendschutz: FGG setzt das gesamtschweizerischen Präventionsprogramm "Jugend und Gewalt" und das nationale Programm "Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen" um.
  • Jugendförderung: Ausserschulische Jugendarbeit: FGG gewährt Finanzhilfen gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit an Trägerschaften, die in diesem Bereich tätig sind. Zudem können Aus- und Weiterbildung von Jugendleitern und -leiterinnen sowie Einzelprojekte unterstützt werden.
  • Koordinations- und Informationsaufgaben: FGG wirkt als Kontaktstelle für die Delegierten der Konferenz der kantonalen Beauftragten für Kinder- und Jugendförderung und übermittelt die Informationen des Bundes und internationaler Gremien.
  • Jugendsession: FGG mandatiert und begleitet die Organisation der jährlich stattfindenden Jugendsession.
  • Internationales: FGG vertritt die Schweiz bei jugendpolitischen Fragen in internationalen Gremien wie dem Europarat.

Verantwortlich für den Bereich Kinder- und Jugendfragen: Muriel Langenberger


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Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Kontakt | Rechtliches
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