Die Themen Kinder und Jugend werden im Bundesamt für Sozialversicherungen innerhalb des Geschäftsfelds Familie, Generationen und Gesellschaft (FGG) bearbeitet. Die Hauptaufgaben im Bereich Kinder- und Jugendfragen (KJ) sind:
- Kinderrechte: FGG befasst sich mit Fragen der UNO-Kinderrechtekonvention und fördert ihre Umsetzung in der Schweiz.
- Kinderschutz: FGG nimmt Koordinations- und Informationsaufgaben im Bereich des Kinderschutzes wahr. FGG unterstützt Projekte zur Prävention von Kindesmisshandlung und publiziert im Internet ein Adressverzeichnis " Kinderschutz " mit Adressen und weiteren Informationen zu verschiedenen öffentlichen und privaten Hilfs- und Beratungsstellen im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung.
- Jugendschutz: FGG setzt das gesamtschweizerischen Präventionsprogramm "Jugend und Gewalt" und das nationale Programm "Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen" um.
- Jugendförderung: Ausserschulische Jugendarbeit: FGG gewährt Finanzhilfen gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit an Trägerschaften, die in diesem Bereich tätig sind. Zudem können Aus- und Weiterbildung von Jugendleitern und -leiterinnen sowie Einzelprojekte unterstützt werden.
- Koordinations- und Informationsaufgaben: FGG wirkt als Kontaktstelle für die Delegierten der Konferenz der kantonalen Beauftragten für Kinder- und Jugendförderung und übermittelt die Informationen des Bundes und internationaler Gremien.
- Jugendsession: FGG mandatiert und begleitet die Organisation der jährlich stattfindenden Jugendsession.
- Internationales: FGG vertritt die Schweiz bei jugendpolitischen Fragen in internationalen Gremien wie dem Europarat.
Verantwortlich für den Bereich Kinder- und Jugendfragen: Muriel Langenberger