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Unter Jugendleiterausbildung werden von den Trägerschaften regelmässig durchgeführte Veranstaltungen für Jugendliche verstanden (Kurse, Lehrgänge, Seminare usw.). Sie müssen sich klar von den allgemeinen statutarischen Tätigkeiten abheben, die Teilnehmenden im Hinblick auf ihre Leistungs- und Betreuungsfunktion aus- und weiterbilden sowie auf die Erweiterung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgerichtet sein.
2012 werden 27 Organisationen unterstützt, die Jugendleiterinnen und Jugendleiter ausbilden.
Formular Kursbeschrieb: Für jeden nach Art. 9 KJFG durchgeführten Kurs muss ein Kursbeschrieb ausgefüllt werden. Die Kursbeschriebe müssen dem BSV, zusammen mit dem Antragsformular, eingereicht werden. Frist: 31. Juli 2012.
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