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Revision Jugendförderungsgesetz

Mit dem vorgeschlagenen neuen Gesetz will der Bundesrat offene und innovative Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stärker fördern, die Kantone beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik unterstützen sowie den Informations- und Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit den kinder- und jugendpolitischen Akteuren verstärken.

Die Botschaft zur Totalrevision wurde am 17. September 2010 vom Bundesrat verabschiedet.

Am 9. März 2011 hat der Ständerat als Erstrat Eintreten auf die Vorlage beschlossen und die Detailberatung durchgeführt. Er hat die Vorlage einstimmig und ohne Enthaltungen an den Nationalrat überwiesen.

Am 19./20. Mai hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) die Vorlage behandelt. Die Kommission ist auf die Vorlage eingetreten und hat sie mit 18:5 bei einer Enthaltung an den Nationalrat überwiesen. Die WBK-N beantragt dem Nationalrat zwei Streichungen.    

Am 16./17. Juni ist der Nationalrat in der Sommersession 2011 als Zweitrat auf die Vorlage für das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz eingetreten und hat die Detailberatung durchgeführt. Er hat das Gesetz in der Gesamtabstimmung mit 109:55 angenommen. Es verbleibt eine Differenz bezüglich Mindestanzahl jährliche Austausche der Jugendorganisationen.

Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG wird am 30. September 2011 in der Herbstsession vom Parlament verabschiedet und die verbleibende Differenz ausgeräumt.

Ein Inkrafttreten des revidierten Gesetzes und der entsprechenden Ausführungsbestimmungen ist auf 2013 geplant. 

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