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Die Schweiz ratifizierte Anfang 1997 das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Es hebt die Verantwortung der Staaten für den Schutz und das Wohl Minderjähriger (bis 18 Jahre) hervor. In diesem wichtigen Dokument werden die Menschenrechte für den Lebensbereich des Kindes zusammengefasst. Das Übereinkommen schützt und anerkennt Kinder als eigenständige Personen mit eigenen Zielen und eigenem Willen und fordert, dass das Wohl des Kindes bei allen Entscheidungen, die es betreffen, vorrangig berücksichtigt wird. Damit wird das Kind auch als Rechtspersönlichkeit anerkannt.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) am 20.11.1989 verabschiedet und von der Schweiz 1997 ratifiziert. Es ist bislang die erfolgreichste Konvention der UNO, denn ihr sind - ausser Somalia und den USA - alle Staaten beigetreten.
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Das BSV hat sich als Ziel gesetzt, sich für eine verbesserte Umsetzung der Kinderrechtkonvention in der Schweiz zu engagieren. Es steht dabei im Kontakt mit verschiedenen Ämtern auf Bundesebene und ermittelt denkbare Massnahmen, welche in den Kompetenzbereich des Bundes fallen.
Mit dem Kredit «Kinderrechte» (rund 200'000 Franken pro Jahr) des BSV engagiert sich der Bund für die Koordination der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und deren besseren Bekanntmachung. Er kann entweder Leistungsverträge mit Partnerorganisationen abschliessen, welche gesamtschweizerisch oder sprachregional im Themenbereich Kinderrechte tätig sind oder mittels Verfügung einzelne Projekte finanzieren.
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