Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

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Kinder- und Jugendfragen

Die Themen Kinder und Jugend werden im Bundesamt für Sozialversicherungen innerhalb des Geschäftsfelds Familie, Generationen und Gesellschaft (FGG) bearbeitet. Die Hauptaufgaben im Bereich Kinder- und Jugendfragen (KJ) sind:

  • Kinderrechte: FGG befasst sich mit Fragen der UNO-Kinderrechtekonvention und fördert ihre Umsetzung in der Schweiz.
  • Kinderschutz: FGG nimmt Koordinations- und Informationsaufgaben im Bereich des Kinderschutzes wahr. FGG unterstützt Projekte zur Prävention von Kindesmisshandlung und publiziert im Internet ein Adressverzeichnis " Kinderschutz " mit Adressen und weiteren Informationen zu verschiedenen öffentlichen und privaten Hilfs- und Beratungsstellen im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung.
  • Jugendschutz: FGG setzt das gesamtschweizerischen Präventionsprogramm "Jugend und Gewalt" und das nationale Programm "Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen" um.
  • Kinder- und Jugendförderung: Ausserschulische Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen. FGG gewährt Finanzhilfen gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit KJFG an Trägerschaften, die in diesem Bereich tätig sind.
  • Koordinations- und Informationsaufgaben: FGG wirkt als Kontaktstelle für die Delegierten der Konferenz der kantonalen Beauftragten für Kinder- und Jugendförderung (KKJF) sowie der Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Kindesschutz und Jugendhiilfe (KKJS) und übermittelt die Informationen des Bundes und internationaler Gremien. FGG fördert zudem die Kompetenzen in der Kinder- und Jugendpolitik und koordiniert deren Massnahmen.
  • Jugendsession: FGG begleitet die Organisation der jährlich stattfindenden Jugendsession.
  • Internationales: FGG vertritt die Schweiz bei jugendpolitischen Fragen in internationalen Gremien wie dem Europarat.

Verantwortlich für den Bereich Kinder- und Jugendfragen: Muriel Langenberger


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