Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

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Kranken- und Unfallversicherung

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung gewährt allen Versicherten Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung. Bei Krankheit oder Unfall stellt sie die medizinische Behandlung sicher, falls eine solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt wird.
Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium. Es besteht die freie Wahl des Krankenversicherers. Erwachsene und Kinder sind individuell versichert.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung versichert alle in der Schweiz tätigen Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und im Prinzip auch gegen Nichtberufsunfälle. Mit ihren Leistungen hilft sie, den Schaden wiedergutzumachen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken.

Hinweis für die Benutzenden

Die Kranken- und die Unfallversicherung unterstehen seit dem 1.1.2004 der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Informationen zu diesen beiden Versicherungen finden Sie in erster Linie im Webangebot des BAG.

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http://www.bsv.admin.ch/themen/krankenvs/index.html?lang=de