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In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, das den hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Angehörigen einen weitreichenden Schutz vor Risiken bietet, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können.
Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:
Diese Versicherungen leisten Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder indem sie Kosten bei Krankheit und Unfall tragen.
Die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungszweige werden vorab durch Beiträge vom Erwerbseinkommen finanziert. In der Krankenversicherung zahlt jede versicherte Person eine Prämie. Bund und Kantone beteiligen sich in unterschiedlichem Umfang an der Finanzierung der Sozialversicherungen (AHV/IV), oder sie finanzieren sie entweder ganz (Ergänzungsleistungen, EL) oder helfen wirtschaftlich schwachen Personen bei der Prämienzahlung (Prämienverbilligung in der Krankenversicherung).
Der Bundesrat hat im Rahmen einer Klausur am 26. November und am 5. Dezember 2008 verschiedene Themen diskutiert, welche für die sieben Departemente und die Bundeskanzlei von zentraler Bedeutung sind. Hierbei hat der Bundesrat auch einen Bericht des Eidg. Departement des Innern (EDI) über die Zukunft der Sozialwerke zur Kenntnis genommen. Dieser befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen einer allfälligen Abschwächung der Konjunktur auf die Finanzierung der Sozialversicherungen.
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