Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Glossar zur beruflichen Vorsorge

Aktuar Person, welche auf der Grundlage von Sterbe- und Invaliditätswahrscheinlichkeiten für Versicherer oder Vorsorgeeinrichtungen die Berechnungen für Leistungspläne und deren Finanzierung vornimmt.
Altersguthaben Guthaben einer versicherten Person gegenüber ihrer Vorsorgeeinrichtung. Das Altersguthaben besteht aus der eingebrachten Freizügigkeitsleistung (Eintrittsleistung), den jährlichen Altersgutschriften und den Zinsen.
Altersgutschrift Prozentsatz des versicherten (=koordinierten) Lohns, welcher im Konto einer versicherten Person gutgeschrieben wird.
 
Anlagestiftungen Stiftungen, welche Vermögen von Vorsorgeeinrichtungen verwalten. Im Gegensatz zu Anlagefonds stehen Anlagestiftungen ausschliesslich Vorsorgeeinrichtungen zur Verfügung.
 
Asset- Liability- Management Sicherstellung der Übereinstimmung der Anlagestrategie einer Vorsorgeeinrichtung mit ihrer Verpflichtungsstruktur.
Auffangeinrichtung Vorsorgeeinrichtung der Sozialpartner welche die gesetzliche Aufgabe hat, den Anschluss der Arbeitgeber an die berufliche Vorsorge sicher zu stellen. Nötigenfalls kann die Auffangeinrichtung den Anschluss hoheitlich verfügen. Die Auffangeinrichtung führt weiter eine freiwillige Versicherung für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende durch, welche das für die Unterstellung unter das BVG notwendige Einkommen bei mehreren Arbeitgebern erzielen, und verwaltet Freizügigkeitskonten.
Erweiterte Anlagemöglichkeiten Anlagen in Produkte, die im Katalog der zulässigen Anlagemöglichkeiten der BVV 2 nicht vorgesehen sind oder Anlagen, welche die gesetzlich vorgesehenen Begrenzungen überschreiten. Die Überschreitung ist zulässig, wenn der Experte für berufliche Vorsorge jährlich in einem schlüssigen Bericht bestätigt, dass die Sicherheit des Vorsorgezwecks gewährleistet ist.
Experte für berufliche Vorsorge Aktuar, welcher für Vorsorgeeinrichtungen die Übereinstimmung der Finanzierung mit deren Verpflichtungen überprüft und der Vorsorgeeinrichtungen u.a. Empfehlungen zur Festsetzung der technischen Parameter unterbreitet.
FreizügigkeitsleistungLeistung, die beim Austritt aus einer Vorsorgeeinrichtung in die nächste Vorsorgeeinrichtung mitgegeben werden muss.
Hedge Funds Fonds, welcher sich die Realisierung absoluter, d.h. marktunabhängiger Renditen (sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Kursen) zum Ziel setzt. Die Rendite soll erreicht werden durch das Ausnutzen von Fehlbewertungen und Preisdifferenzen.
Mindestzinssatz Zinssatz, zu welchem die Vorsorgeeinrichtungen die Altersguthaben der obligatorischen Vorsorge (BVG-Guthaben) mindestens verzinsen müssen.
Oberer GrenzbetragDreifacher Jahresbetrag der maximalen Altersrente der AHV (2011-2012: 83'520 Fr.). Der obere Grenzbetrag begrenzt das Obligatorium der beruflichen Vorsorge nach oben.
Private Equity Aktien, welche nicht an einer Börse gehandelt werden.
Prudentielle Aufsicht Aufsicht, welche einen vorsichtigen Umgang mit Vorsorgegeldern sicher stellen soll (vorsichtige Systemparameter, Sicherheitsmargen bei den Anlagen, Qualitätssicherung von Personen, welche mit der Führung und Kontrolle von Vorsorgeeinrichtungen betraut sind).
Risikoarmes Anlageportefeuille Anlageportefeuille, welches das Schwergewicht auf festverzinsliche Werte von hoher Bonität legt (insbesondere Staatsanleihen). Ein risikoarmes Anlageportefeuille darf aber auch Sachwerte (insbesondere Aktien) enthalten, solange sicher gestellt ist, dass die angestrebte Rendite mit hoher Wahrscheinlichkeit erzielt werden kann.
Risikofähigkeit Möglichkeit, in ertragsreichere und damit auch risikoreichere Anlagen zu investieren. Die Risikofähigkeit liegt vor, wenn eine Vorsorgeeinrichtung über die reglementarisch vorgesehenen Wertschwankungsreserven verfügt.
Sachwerte Anlagen in Beteiligungen oder Mitbesitz, wie z.B. Aktien, Immobilien, Commodities (Rohstoffe, Waren, Edelmetalle) bzw. entsprechende Fonds.
Sicherheitsfonds Stiftung, welche von sämtlichen Vorsorgeeinrichtungen, welche reglementarische Leistungen erbringen, finanziert wird. Der Sicherheitsfonds stellt die Leistungen bis zum anderthalbfachen oberen Grenzbetrag (2011-2012: 125'280 Fr.) bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers oder der Vorsorgeeinrichtung sicher und leistet Ausgleichszahlungen an Vorsorgeeinrichtungen mit ungünstiger Altersstruktur.
SitzprinzipAnknüpfungspunkt für die Aufsichtszuständigkeit nach den Vorschlägen der Expertenkommission Strukturreform. Zuständig ist die Aufsichtsbehörde des Kantons, in dessen Gebiet eine Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat.
Systemparameter Parameter, welche die Leistungen und damit indirekt auch die Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen bestimmen. Die wichtigsten Systemparameter sind technischer Zinssatz, Umwandlungssatz und Mindestzinssatz.
Technischer Zinssatz Zinssatz zur Festsetzung der Freizügigkeitsleistungen bei Leistungsprimatkassen (durch Abdiskontierung der Barwerte der erworbenen Ansprüche), bzw. Zinsannahme zur Verzinsung des Rentendeckungskapitals.
Umwandlungssatz Prozentsatz, mit welchem das Alterskapital multipliziert und in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird.

 

Zurück zur Übersicht Grundlagen

Ende Inhaltsbereich

Volltextsuche



Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Kontakt | Rechtliches
http://www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/00039/00337/index.html?lang=de