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Wie sind die Inhaber von Freizügigkeitskonten und Säule 3a-Konten (gebundene individuelle Vorsorge) im Fall des Konkurses einer Bank geschützt?
Die Inhaber von Freizügigkeitskonten oder Säule 3a-Konten sind im Fall des Konkurses einer Bank privilegiert. Sie haben Anspruch darauf, dass sie im Umfang ihrer privilegierten Forderung eine Auszahlung von bis zu 100 000 Franken erhalten:
http://www.admin.ch/ch/d/as/2011/3919.pdf
Wie hoch ist der Mindestlohn für die obligatorische Unterstellung unter das BVG?
Personen, die von einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 20'880 Franken (2011-2012) und beziehen, sind obligatorisch BVG versichert. Die Versicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität läuft ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Das Altersparen beginnt am 1. Januar nach Erreichen des 24. Altersjahres.
Ich weiss nicht, wo sich mein BVG-Altersguthaben befindet: An wen kann ich mich wenden?
Informationen über vergessene Guthaben erteilt die Zentralstelle für die 2. Säule.
Welche Auswirkungen hat eine Ehescheidung auf die berufliche Vorsorge?
Im Falle einer Scheidung wird das Guthaben aus der 2. Säule zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Geteilt wird das während der Ehe von beiden Ehegatten erworbene Vermögen, nicht aber das vor der Ehe angesparte Vorsorgeguthaben. Ist einer der Ehegatten invalide oder pensioniert, wird auf die Teilung des Vermögens verzichtet und der Scheidungsrichter spricht eine angemessene Entschädigung zu.
Geschiedene haben beim Tod ihres ehemaligen Ehegatten Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die Ehe hat mindestens 10 Jahre gedauert;
- dem überlebenden Ex-Ehegatten wurde im Scheidungsurteil eine Rente oder eine Kapitalabfindung für eine lebenslängliche Rente zugesprochen;
- der überlebende Ex-Ehegatte hat für mindestens ein Kind zu sorgen oder ist 45 Jahre alt.
Kann ich mein BVG-Altersguthaben beziehen, um Wohneigentum zu erwerben?
Versicherte können den Vorbezug des Vorsorgeguthabens für den Erwerb von Wohneigentum, die Rückzahlung von Hypothekardarlehen oder den Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften nutzen. Ein Vorbezug kann alle 5 Jahre erfolgen. Nach dem 50. Altersjahr ist die Höhe des Barbezugs beschränkt. Bei verheirateten Versicherten ist die schriftliche Zustimmung des Ehegatten erforderlich. Wird das Wohneigentum verkauft, muss der vorbezogene Betrag rückerstattet werden.
Siehe auch Seite "Wohneigentumsförderung".
Ich bin teilzeitbeschäftigt mit 50%: Bin ich BVG versichert?
Teilzeit Erwerbstätige sind obligatorisch BVG-versichert, wenn das Jahreseinkommen über 20'880 Franken (2011-2012) liegt. In der obligatorischen Mindestvorsorge gemäss BVG entspricht der versicherte Lohn dem Jahreslohn abzüglich 24'360 Franken (Koordinationsabzug 2011-2012). Im Bereich der weitergehenden Vorsorge können die Vorsorgeeinrichtungen je nach Beschäftigungsgrad einen geringeren Abzug festsetzen oder den gesamten Lohn der Person versichern, wozu sie allerdings gesetzlich nicht verpflichtet sind.
Ich arbeite für mehrere Arbeitgeber: Bin ich BVG versichert?
Zunächst muss für jedes Einkommen geklärt werden, ob der Mindestjahreslohn von 20'880 Franken (2011-2012) erreicht wird. Wenn ja, unterliegt dieser Lohn der BVG-Versicherungspflicht. Wenn keiner der bezogenen Löhne 20'880 Franken übersteigt, aber der Gesamtbetrag aller Einkommen über diesem Betrag liegt, so kann sich der Arbeitnehmende entweder bei der Auffangeinrichtung oder bei der Vorsorgeeinrichtung, der einer seiner Arbeitgeber angeschlossen ist, freiwillig versichern lassen, sofern deren reglementarische Bestimmungen es vorsehen. Ist eine Person für einen ihrer Löhne bereits bei einer Vorsorgeeinrichtung obligatorisch versichert, kann sie den zusätzlich bei den anderen Arbeitgebern erzielten Lohn bei dieser Vorsorgeeinrichtung - falls ihr Reglement dies vorsieht - oder der BVG-Auffangeinrichtung versichern.
Sind arbeitslose Personen in der zweiten Säule versichert?
Personen, die eine Arbeitslosenentschädigung von über 80,20 Franken pro Tag (2011-2012) erhalten, sind für die Risiken Invalidität und Tod, nicht aber für das Alter obligatorisch BVG-versichert. Die versicherte Person und die Arbeitslosenversicherung bezahlen je die Hälfte der Beiträge. Die Austrittsleistung von arbeitslosen Personen ist einer Freizügigkeitsstiftung (Bank oder Versicherung) zu überweisen, oder direkt an die BVG-Auffangeinrichtung.
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