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Familienpolitik umfasst alle Massnahmen und Einrichtungen, welche die Familien unterstützen und fördern. Dabei wird von einer offenen Definition von Familie ausgegangen: Familie wird umschrieben als eine „primär in den Beziehungen zwischen Eltern und Kindern begründete soziale Gruppe eigener Art, die als solche gesellschaftlich anerkannt ist" (Familienbericht 2004, S. 89). Diese Definition knüpft weder an die Ehe noch an biologische Elternschaft an, setzt keinen gemeinsamen Haushalt voraus, verzichtet auf wertende Äusserungen und trägt der Vielfalt der Familienformen Rechnung. Sie beschränkt sich zudem nicht auf Familien mit unmündigen oder finanziell abhängigen Kindern, sondern umfasst familiäre Lebensformen über den ganzen Lebenszyklus.
In einem weiteren Sinn tangiert Familienpolitik als Querschnittsaufgabe zahlreiche Themen und politischen Bereiche, zum Beispiel:
In einem engeren Sinn versteht man unter familienpolitischen Massnahmen einerseits monetäre Leistungen wie Familienzulagen, Steuerabzüge, Stipendien, Mutterschaftsversicherung oder Bedarfsleistungen für Eltern. Andererseits umfasst Familienpolitik auch nicht-monetäre Massnahmen wie die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Beratungsdienste.
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Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) befasst sich mit der Alters- und Hinterlassenenvorsorge und mit der Invalidenversicherung.
Innerhalb des BSV ist das Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft (FGG) auf Bundesebene für die Themenfelder Familien, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig. Im Tätigkeitsgebiet Familienfragen hat es die Aufsicht über die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) und des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG). Es behandelt die Gesuche aufgrund des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung und unterstützt national tätige Dachorganisationen aufgrund von Leistungsverträgen. Das FGG befasst sich daneben auch generell mit dem ganzen Spektrum von familienpolitischen Fragestellungen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Website unter den Rubriken Familienzulagen und Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung.
Die EKFF ist ein beratendes Organ des Eidg. Departements des Innern. Sie hat den Auftrag, die Öffentlichkeit und die zuständigen Institutionen in Bezug auf die familialen Lebensbedingungen in der Schweiz zu informieren und zu sensibilisieren. Zudem dient sie als Koordinationsdrehscheibe für den fachlichen Austausch zwischen Verwaltung und privaten Organisationen sowie zwischen den verschiedenen familienpolitisch tätigen Institutionen.
In den Kantonen untersteht die Familienpolitik den verschiedensten Departementen (Erziehung, Bildung, Justiz, Soziales, Gesundheit usw.). Verschiedene Kantone haben Familienkommissionen eingesetzt. Informationen dazu, sowie eine Liste der kantonalen Ansprechpersonen für Familienfragen finden sich auf der Website der Eidg. Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) unter Links.
Auf der europäischen Ebene beteiligt sich die Schweiz hauptsächlich im Europarat an familienpolitischen Aktivitäten. Die Mitgliedländer treffen sich periodisch zur Europäischen Familienministerkonferenz. Die zuständigen Minister tauschen Erfahrungen aus und diskutieren familienpolitische Herausforderungen und Ziele. Jede Konferenz steht unter einem Thema. Die Mitgliedländer verfassen einen nationalen Bericht. Der Synthesebericht aus allen nationalen Berichten bildet die Basis für die Gespräche der Minister. Zum Abschluss der Konferenz wird ein Schlusskommuniqué veröffentlicht.
Die Schweizer Delegation wird in der Regel vom Vorsteher bzw. der Vorsteherin des Eidg. Departements des Innern geleitet. Er oder sie kann durch ein Mitglied einer Kantonsregierung vertreten werden. Diese Lösung widerspiegelt die föderalistische Struktur der Schweiz und trägt der Tatsache Rechnung, dass die Kantone für viele Bereiche der Familienpolitik zuständig sind.
Die letzte europäische Familienkonferenz von 2006 in Lissabon stand unter dem Thema „Die Elternrolle im Wandel ‑ heute Kinder, morgen Eltern". Die nächste Europäische Familienministerkonferenz wird im Juni 2009 in Wien stattfinden und dem Thema «Staatliche Politik für den Kinderwunsch: gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und persönliche Faktoren» gewidmet sein.
Bundesverfassung
Art. 116 hält fest, dass der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie berücksichtigt und Vorschriften über die Familienzulagen erlassen kann. Dieser Artikel bildet auch die Grundlage für die Mutterschaftsversicherung.
Art. 8 hält im Rahmen der Grundrechte fest, dass das Gesetz für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau sorgt, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit.
Art. 41 stipuliert, dass sich Bund und Kantone in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür einsetzen, dass Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden.
Bundesgesetze
Von besonderer Bedeutung für die Familien sind insbesondere:
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