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Das Familienzulagengesetz geht auf die parlamentarische Initiative Fankhauser (91.411) von 1991 zurück. Die Beratungen im Parlament führten schliesslich 2006 zur Verabschiedung des neuen Gesetzes, welches in der Referendumsabstimmung vom 26. November 2006 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 68% angenommen wurde. Die wichtigsten Etappen bei der Entstehung des Familienzulagengesetzes waren:
Nachdem im Frühjahr 2007 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden war, hat der Bundesrat am 31. Oktober 2007 die Vollzugsverordnung erlassen. Er hat beschlossen, Gesetz und Verordnung auf den 1. Januar 2009 in Kraft zu setzen.
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