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| Decisione Versicherungsgericht Aargau del 05.07.2011 nella causa X._______ gegen Familienausgleichskasse Arbeitgeber Basel | |
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| Settori giuridici | Legge federale sugli assegni familiari (LAFam) |
| Parole chiave |
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| Basi giuridiche |
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| Lingua | Tedesco |
| Riassunto | Wird für das im Ausland wohnhafte Kind im Wohnsitzstaat eine Kinderzulage ausgerichtet, hat die zweitanspruchsberechtigte Person in der Schweiz u.U. Anspruch auf eine Differenzzahlung (Rz 435 FamZWL). Die im Wohnsitzstaat ausgerichtete Unterstützungszahlung an die Kindsmutter, welche an der Behinderung des Kindes anknüpft, stellt eine Sozialleistung dar, welche im Rahmen des Familienzulagenanspruchs anzurechnen ist (E. 3.2). Gestützt auf die Ausrichtung einer solchen Unterstützungszahlung im Wohnsitzstaat des Kindes, geht die Beschwerdegegnerin folglich richtigerweise von einem blossen Anspruch auf Differenzzahlung für den zweitanspruchsberechtigten Kindsvater aus. In ihrem Zulagenentscheid missachtet sie allerdings, dass der Zeitpunkt des Zulagenanspruchs der Kindsmutter nicht ab dem Geburtsmonat zu laufen beginnt, sondern erst ab dem Zeitpunkt der konkreten Erbringung der Leistung. Der Beschwerdeführer hat somit einen Anspruch auf ungekürzte Familienzulagen für die Zeit vor der Ausrichtung der Unterstützungszahlung im Wohnsitzstaat seines Sohnes und einen Anspruch auf Differenzzahlung ab diesem Zeitpunkt. |
| Decisione |
AG 20110705
Valido da 12.12.2011 | Grandezza: 764 kb | Tipo: PDF |
| DTF | - |
| Ulteriori informazioni | - |
| Decisione cresciuta in giudicato | |
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