Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

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Aufsicht BV

Die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Reform des BVG, die sogenannte Strukturreform, hat das System der Aufsicht neu organisiert: Die direkte Aufsicht wird nur noch von kantonalen bzw. regionalen Anstalten ausgeübt und die direkte Aufsicht des Bundes wird aufgehoben. Während einer Übergangsphase muss die direkte Aufsicht des Bundes weiterhin ihre Aufsichtspflichten gegenüber den Einrichtungen erfüllen und gleichzeitig ihre Aufgaben übertragen. Diese Phase wird voraussichtlich bis zum ersten Quartal 2013 dauern.

 
 

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Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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