Aufgaben des BSV

Die Schweiz verfügt über ein wirkungsvolles, solides Sozialversicherungsnetz. Das muss auch in Zukunft und unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen so bleiben, denn das soziale Netz ist ein wichtiges Element des sozialen Friedens.

Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung IV, Ergänzungsleistungen EL, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und bei Mutterschaft EO, Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.

Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Im Bereich der beruflichen Vorsorge ist es in erster Linie für die Systementwicklung sowie die Vorbereitung der Gesetzgebung zuständig. Die Aufsicht über diesen Bereich wird jedoch durch die von der Verwaltung unabhängige Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) ausgeübt. Das BSV bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.

Aktuell arbeitet das BSV insbesondere an der Konsolidierung der Altersvorsorge (langfristige finanzielle Sicherung der Altersvorsorge). Seit 2019 betreibt das Amt die Nationale Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut, welche die Umsetzung der im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut (2014-2018) erarbeiteten Empfehlungen unterstützt. Im Bereich Jugendmedienschutz führt es die Unterstützungsmassnahmen weiter, die sich im Rahmen des abgeschlossenen Programms Jugend und Medien (2011-2015) bewährt haben.

Für die soziale Wohlfahrt setzt der Bund etwa einen Drittel seiner Ausgaben ein. In den vergangenen Jahren entsprach dies rund 20 Milliarden Franken. Die Hälfte davon fliesst jeweils in die Altersversicherung und knapp ein Viertel in die Invalidenversicherung. Grössere Anteile entfallen zudem auf die Prämienverbilligungen der obligatorischen Krankenversicherung und auf die Ergänzungsleistungen.

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Letzte Änderung 12.09.2022

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