Familienergänzende Kinderbetreuung

Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit stellt für viele Eltern auch heute noch eine grosse Herausforderung dar. Auf Grundlage des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, wird die Vereinbarkeit mit einem befristeten Impulsprogramm vom Bund gefördet, welches in drei Teile gegliedert ist:

 

Aktuell

Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung bis Ende 2024 verlängert


Bilanz nach 20 Jahren

In den 20 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes sind 3'961 Gesuche bewilligt worden. Der Bund hat damit die Schaffung von 72'271 neuen Betreuungsplätzen mit 451 Mio. Franken unterstützt. 199 Gesuche, mit denen weitere 4'439 Plätze gefördert werden sollen, sind noch in Bearbeitung.

 

Liste der bewilligten Gesuche für die Schaffung von Betreuungsplätzen

Karten zur Verteilung der bewilligten Plätze/Gesuche auf die Kantone und Gemeinden


Liste der bewilligten Gesuche für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden

Liste der bewilligten Gesuche für Projekte


Letzte Änderung 18.08.2023

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