Familienergänzende Kinderbetreuung

Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit stellt für viele Eltern auch heute noch eine grosse Herausforderung dar. Auf Grundlage des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, wird die Vereinbarkeit mit einem befristeten Impulsprogramm vom Bund gefördet, welches in drei Teile gegliedert ist:

 

Aktuell

Das Parlament entscheidet voraussichtlich in der Herbstsession 2024 über eine Verlängerung bis Ende 2026

Familienergänzende Kinderbetreuung: Bundesrat will Fördermassnahmen verlängern


Bilanz nach 21 Jahren

In den 21 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes sind 4'160 Gesuche bewilligt worden. Der Bund hat damit die Schaffung von 76'562 neuen Betreuungsplätzen mit 478 Mio. Franken unterstützt. 190 Gesuche, mit denen weitere 4'396 Plätze gefördert werden sollen, sind noch in Bearbeitung.

 

Liste der bewilligten Gesuche für die Schaffung von Betreuungsplätzen

Karten zur Verteilung der bewilligten Plätze/Gesuche auf die Kantone und Gemeinden


Liste der bewilligten Gesuche für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden

Liste der bewilligten Gesuche für Projekte


Letzte Änderung 22.08.2024

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