Sozialversicherungen erbringen nur Leistungen, wenn ein durch sie versichertes Ereignis eingetreten ist. Solche Ereignisse sind etwa Krankheit, Alter, Invalidität, Unfall, etc. Was geschieht aber, wenn man in finanzielle Schwierigkeiten gerät und keine Sozialversicherung leistungspflichtig ist oder die Leistungen der Sozialversicherungen nicht ausreichen? An wen können sich alleinerziehende Eltern wenden, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern nicht nachkommt? Oder wer hilft ausgesteuerten Arbeitslosen oder Personen, die verschuldet sind?
In diesen Fällen kann unter Umständen die Sozialhilfe mit Beratung (auch Budgetberatung und Schuldensanierung) und finanzieller Unterstützung helfen. Die Sozialhilfe wird durch Kantone und Gemeinden geregelt. Auskünfte über die Sozialhilfe erteilt die Gemeindeverwaltung am Wohnort.
Kommt ein Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nach, so helfen kantonale Behörden bei der Durchsetzung dieser Ansprüche oder leisten eine Alimentenbevorschussung. Am besten wendet man sich bei solchen Problemen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Daneben gibt es auch Vereinigungen und Stiftungen, die Personen in Schwierigkeiten mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Anlaufstellen
Pro Senectute verfügt über Beratungsstellen in zahlreichen grösseren Gemeinden der Schweiz.
Pro Infirmis verfügt über Beratungsstellen in zahlreichen grösseren Gemeinden der Schweiz.
Pro Juventute: Ansprechstelle für Kinder, Jugendliche und Familien, u. a. auch Beratung und Finanzierungshilfen für Witwen und Waisen. Die Pro Juventute verfügt über 191 Stiftungsbezirke in allen Kantonen.
Personen, die weder das Rentenalter erreicht haben noch von einer Behinderung betroffen sind, können sich für Beratung und Finanzhilfen unter anderem an folgende Organisationen wenden:
Schweizerisches Arbeiterhilfswerk (SAH)
Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Budgetberatungsstellen
Dachverband Schuldenberatung / Association Faîtière Suisse des Services d'Assainissement de dettes
Letzte Änderung 19.08.2019