Entsandte

Für Arbeitnehmende, die für Rechnung ihres Arbeitgebers vorübergehend in einem anderen Land einen Auftrag erledigen, bleibt während dieser Zeit weiterhin die Sozialversicherungs­gesetzgebung des Ursprungslands anwendbar, falls gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

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Letzte Änderung 13.12.2022

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