Aus der Ukraine geflüchtete Personen können den Schutzstatus S beantragen und erhalten damit in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht. Sie dürfen mit diesem Status auch eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Geflüchtete Personen aus der Ukraine
Auswirkungen der Sanktionen gegenüber Russland
Am 28. Februar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) zu übernehmen. Die gezielten Sanktionen gegen das russische Banken- und Finanzsystem sowie gegen bestimmte Personen und Organisationen wirken sich auch auf die Sozialversicherungen aus.
Letzte Änderung 24.10.2022