Vernehmlassung zur 6. IV-Revision (erstes Massnahmenpaket)

Die 6. IV-Revision ist nach der 5. IV-Revision und der IV-Zusatzfinanzierung der dritte Schritt eines ausgewogenen Sanierungsplans der Invalidenversicherung. Mit dem ersten Massnahmenpaket kann das ab Ende der Zusatzfinanzierung zu erwartende Defizit halbiert werden. Ein zweites Massnahmenpaket, das der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2010 vorlegen muss, soll die andere Hälfte des Defizits eliminieren, so dass die IV 2018 nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung finanziell auf eigenen Beinen steht.

Die Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket wurde am 17.6.2009 eröffnet und endete am 15.10.2009.

Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden

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Letzte Änderung 29.06.2010

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